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Lesermeinungen zu ArztterminenGKV-Patienten verärgert und frustriert

Lesezeit 5 Minuten
Das Foto gibt den Blick frei in ein leeres Wartezimmer in einer Arztpraxis. Auf der geöffneten Tür befindet sich der Aufdruck „Wartezimmer“, im Raum sind Stühle, ein niedriger Tisch mit Lesematerial sowie Grünpflanzen zu sehen.

Kassenpatienten müssen viel Geduld aufbringen, bis sie einen Termin in einer ärztlichen Praxis erhalten.

Ärztechef Andreas Gassen hält die Ungleichbehandlung von GKV- und PKV-Versicherten bei der ärztlichen Terminvergabe für ein „weitgehend gefühltes Problem“. Leser widersprechen.

Bei der Terminvergabe für Ärzte und Fachärzte steht seit geraumer Zeit nicht mehr die medizinische Notwendigkeit im Vordergrund, sondern ob Patienten gesetzlich oder privat versichert sind. Obwohl 90 Prozent der Menschen in Deutschland in gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, werden sie bei der Terminvergabe benachteiligt. Im Interview darauf angesprochen, hält Andreas Gassen, Vorstandschef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dies für ein „weitgehend gefühltes Problem“. Leserinnen und Leser sind anderer Meinung.

Terminvergabe bei Ärzten: „Ich fühle das Problem – aber anders als Herr Gassen“

Herr Gassen, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, hält die bevorzugte Behandlung von Privatpatienten bei der Vergabe von Arztterminen für ein „weitgehend gefühltes Problem“. Ich glaube, Herr Gassen spricht fernab jeglicher Realität. Ein aktuelles Beispiel: Ich habe seit mehreren Wochen starke Schmerzen im Oberbauch. Die Einnahme von dafür vorgesehenen Medikamenten brachte nur wenig Linderung und auch ein Blutbild zeigte keine Hinweise.

Deshalb überwies mich mein Hausarzt zu einem Gastroenterologen für eine Magenspiegelung. Ich versuchte nun über ein Online-Terminbuchungstool einen Termin zu bekommen. Gab ich ein, dass ich gesetzlich versichert bin, gab es vor Juni nirgendwo einen Termin. Als privat Versicherte hätte ich am nächsten Tag einen Termin bekommen können und auch in den folgenden Wochen gab es viele freie Termine.

Nun hatte ich von einem Arzt einen Dringlichkeitscode und versuchte es über die Terminservice-Telefonnummer 116 117. Mit dem Ergebnis, dass mir genau zwei Termine Ende März angeboten wurden: einer in Goch und einer in Dorsten. Ich wohne in Köln. Einer Großstadt, wo es eigentlich eine gute Versorgung geben sollte. Für April waren keine Termine freigeschaltet. Also, ich fühle das Problem, im wahrsten Sinne des Wortes – aber anders als Herr Gassen. Kerstin Kümmel Köln

Terminvergabe sorgt für Verärgerung und Frustration bei Patienten

Viele der von Herrn Gassen genannten Einschätzungen und Forderungen, wie zur Aufhebung der Ärztebudgets oder der Einführung von „No-Show“-Gebühren, kann ich gut nachvollziehen. Die Bevorzugung der Terminvergabe für Privatpatienten als „weitgehend gefühltes Problem“ darzustellen, halte ich allerdings für sehr gewagt. Die Schwierigkeiten, als Kassenpatient einen zeitnahen Termin bei Fachärzten zu bekommen, sind evident.

Im familiären Umfeld erlebe ich gerade, wie selbst die Terminservicestelle der Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein trotz bescheinigter Dringlichkeit und Bereitschaft des Patienten, eine Behandlung im Weiteren regionalen Umfeld durchführen zu lassen, seit mehreren Wochen nicht in der Lage ist, einen Facharzttermin zu vermitteln. Natürlich sind die Ursachen des Dilemmas vielfältig, aber derartig verkürzte Aussagen sind nicht hilfreich und Quelle zusätzlicher Verärgerung und Frustration der betroffenen Patienten. Dr. Jürgen Keppler Bergisch Gladbach

Ungleichbehandlung von GKV- und PKV-Versicherten ängstigt

Herr Gassen meint, die langwierige Terminvergabe für Kassenpatienten sei ein „gefühltes“ Problem? Ich bin Angestellte und Kassenpatientin, mein Mann ist verbeamtet und Privatpatient. Er und ich leben den Unterschied. Wenn mein Mann krank wird, hat er ruckzuck einen Termin, bei welchem Facharzt auch immer. Ich hingegen muss aktuell über ein Jahr warten! Wird mein Mann krank, bekommt er für eine sehr lange Zeit seine kompletten Bezüge. Ich muss nach sechs Wochen zur Krankenkasse und eine stark reduzierte Lohnersatzleistung in Form von Krankengeld beantragen.

Aber hey – ist ja alles nur gefühlt! Diese Form der Ungleichbehandlung habe ich noch nie so krass erlebt – und eben nicht lediglich gefühlt – wie in den letzten Jahren. Ich habe große Angst vor dem Alter. Für Menschen wie Herrn Gassen, für die alles nur halb so schlimm ist, wäre ein halbjähriger Rollentausch mit dem Verlust aller Privatpatienten-Privilegien heilsam. Sonja Büker Köln

Ärztliche Terminvergabe: Ungleichbehandlung ist die Regel

Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Herr Gassen, meint, dass es sich bei der Bevorzugung von Privatversicherten bei der ärztlichen Terminvergabe weitgehend um ein gefühltes Problem handele. Als gesetzlich Versicherter habe ich gerade von meinem Hausarzt eine Überweisung für die Angiologie erhalten. Nachdem ich die Praxis telefonisch erreicht hatte, wurde mir ein Termin für den 24. September genannt. Somit in einem halben Jahr! Heutzutage sind viele Ärzte dazu übergegangen, die Terminvergabe online zu organisieren. Dort wird in der Regel als erstes gefragt, ob man gesetzlich oder privat versichert sei. Wenn ich als Privatversicherter bei der Angiologie-Praxis einen Termin buchen wollte, könnte ich direkt am Folgetag einen buchen. Insoweit finde ich die Aussage bezüglich eines „gefühltes Problems“ einfach nur dreist und unverschämt. Es handelt sich keinesfalls um ein Einzelproblem, weil dies sehr einfach über Termin-Buchungstools für viele Fachärzte zu recherchieren ist. Manfred Unzber Köln

Terminvergabe bei Ärzten verletzt das Prinzip der Gleichbehandlung

Im Interview erhellt uns der Vorstandschef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Herr Gassen, vorab, wie wenig er vom aktuell noch im Amt befindlichen Gesundheitsminister hält. Nach dieser persönlichen Volte erinnert sich manch ein Leser sicher noch an die forsch formulierten Thesen des Ärzte-Funktionärs, mit dem er seine Vorstellungen vom (Un-)Sinn medizinischer Corona-Maßnahmen in Kommune und Bund lautstark publizierte.

Angesprochen auf erforderliche Ausgabenkürzungen im Gesundheitssystem wehrt sich Herr Gassen gleich mittels einer Drohung: Für den Fall einer erneuten Budgetierung von Haus- und Kinderarztpraxen werde man im Gegenzug medizinische Leistungen einschränken und die Terminvergabe um weitere zehn Prozent reduzieren. Diese Aussage korrespondiert mit seiner nächsten These, dass etwa zehn Prozent aller Termine von Kassenpatienten ohnehin nicht vergütet würden.

Letztlich lässt Herr Gassen die Leser noch seine Meinung zu unterschiedlichen Terminvergaben von privat- und gesetzlichen Versicherten kennenlernen: Er hält das weitgehend für ein gefühltes Problem. Herr Gassen beansprucht in seiner Argumentation u.a. das Sozialgesetzbuch. Kennt er hingegen den einen der vier medizinethischen Grundsätze: Gleiche Fälle müssen gleich behandelt werden?

Als Kassenpatient erhielt ich einen Termin für die Vorbesprechung einer Untersuchung in 100 Tagen – das sind über drei Monate Wartezeit! Auf mein Insistieren erfuhr ich, ich könne einzig täglich im Online-Terminbuchungssystem nachsehen für den Fall, dass jemand seinen Termin absage. Das tat ich über 14 Tage ohne Erfolg. Im Gegensatz dazu hätte ich als Privatversicherter an jedem Tag für den unmittelbar nächsten Arbeitstag einen Termin buchen können. Raten Sie mal, Herr Gassen, wie ich mich „fühle“! Wolfgang Platten Köln