Verstoß gegen NaturschutzgesetzStadt Pulheim reagiert auf Anzeige eines Bürgers
Pulheim – Michael Gotschika, Landschaftsarchitekt im Ruhestand, hat Anzeige gegen die Stadt erstattet. In einer E-Mail an Landrat Frank Rock als Dienstherr der Unteren Naturschutzbehörde wirft er der Stadt vor, sie habe gegen das Naturschutzgesetz verstoßen.
Der Pulheimer bezieht sich auf einen Einsatz des Bauhofs an der Nettegasse im Mühlenort am 14. März. Gegenüber der Hausnummer 80 hätten Mitarbeitende des Bauhofs landschaftsgärtnerische Pflegearbeiten erledigt. „Dabei wurden die vorhandenen Blütengehölze mit motorbetriebenen Maschinen »heruntergeprügelt«. Von einem fachlichen »auf den Stock setzen« keine Spur.“ Dies, schreibt Gotschika weiter, sei ein eklatanter vorsätzlicher Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz, das derartige Rückschnitte ab dem 1. März eines Jahres aus Gründen des Vogel- und Naturschutzes ausdrücklich untersage.
Pulheimer Verwaltung meint, Vorwurf sei schnell zu entkräften
Der Pulheimer unterstellt der Stadt vorsätzliches Handeln. In einem Newsletter Ende Februar habe sie ausdrücklich auf die artenschutzrechtlichen Bestimmungen hingewiesen. „Soweit keine Verkehrsgefährdung vorliegt, ist das Roden oder das auf den Stock setzen von Hecken und Sträuchern in der Zeit vom 1. März bis 30. September eines jeden Jahres zum Schutz von Vögeln erboten“, zitiert Gotschika. Von den im Gesetz aufgeführten Ausnahmevoraussetzungen vom Verbot könne in dem Fall allerdings nicht ausgegangen werden, ist Gotschika überzeugt.
Das könnte Sie auch interessieren:
Der Kreis werde die Stadt anschreiben und sie um eine Stellungnahme bitten, sagte der Technische Beigeordnete Martin Höschen kürzlich im Umweltausschuss. „Wir werden zu dem Vorwurf Stellung nehmen, er wird sich sehr einfach entkräften lassen.“ Die Mitarbeiter des Bauhofes hätten ihm versichert, dass sie die Arbeiten vor dem 28. Februar ausgeführt hätten.