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Gerichtsurteil in NRWAngst vor Sprengung reicht nicht für Entfernung von Geldautomat

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Geldautomat Sprengung Symbol (1)

Gesprengter Geldautomat (Symbolbild)

Düsseldorf – Hauseigentümer haben in Düsseldorf vergeblich den Abbau eines Geldautomaten eingeklagt - aus Angst vor Gangstern. Das Oberlandesgericht entschied am Montag zugunsten der Bank, die den Automaten mit einer Filiale im Erdgeschoss der Immobilie betreibt (Az.: I-9 U 25/21).

Das Kläger-Ehepaar, dem zwei Drittel des Mehrfamilienhauses in Ratingen bei Düsseldorf gehören, fürchtet erhebliche Gebäudeschäden, sollte dieser Automat von Gangstern in die Luft gesprengt werden. Das sei „eine abstrakte rechnerische Gefahr, aber keine konkrete. Es gibt keine Hinweise auf eine Sprengung“, erklärte der Vorsitzende Richter Joachim Unger. Die Zahl der Sprengattacken auf Geldautomaten hat sich in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr im Vergleich zum Vorjahresbeginn allerdings vervielfacht.

Geldautomat am Haus: Ehepaar schon in erster Instanz unterlegen

Die mögliche Gefahr spiele aber keine Rolle, so das Gericht. Entscheidend sei, dass alle Eigentümer des Hauses 1971 in der Teilungserklärung dem Betrieb einer Bankfiliale zugestimmt hätten, auch wenn es damals noch keine Geldautomaten gab. „Dass dort seit fünf Jahren ein Geldautomat steht, widerspricht dem nicht“, so der Vorsitzende Richter.

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Das Gericht riet den klagenden Eheleuten, sich mit dem dritten Hauseigentümer zu einigen und die Teilungserklärung entsprechend zu ändern. Dann ließe sich der Abbau des Geldautomaten durchsetzen. Zuvor war das Ehepaar in erster Instanz bereits vor dem Landgericht abgeblitzt. Das Urteil ist rechtskräftig. (dpa)