Samt Reisepass eines 20-JährigenZeuge findet Tasche voll Geld auf Raststätten-Toilette

Lesezeit 2 Minuten
Eine Toilettenanlage auf einer Autobahn-Raststätte (Symbolfoto).

Eine Toilettenanlage auf einer Autobahn-Raststätte (Symbolfoto).

„Auch die Beamten staunten nicht schlecht über die aufgefundene Summe“, hieß es von der Polizei.

Der Zwischenstopp an einer Autobahn-Raststätte hat für einen Autofahrer eine unerwartete Entwicklung genommen. Beim Gang zur Toilette fand der anonyme Zeuge eine Herrenhandtasche am Kleiderhaken in einer der Kabinen. In der Tasche befand sich ein ganzer Batzen Bargeld.

Der Unbekannte stellte sich als anonymer Alltagsheld heraus, denn statt die Tasche voller Geld zu behalten, gab er sie bei einem Mitarbeiter der Raststätte ab. Letzterer alarmierte sofort die Polizei.

Auch die Beamten staunten nicht schlecht über die aufgefundene Summe

„Auch die Beamten staunten nicht schlecht über die aufgefundene Summe“, heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei vom Donnerstag (20. Juni). In der Herrenhandtasche befanden sich demnach 26.000 Euro.

Ein 20-Jähriger hatte das Gepäckstück bei seinem Kurzstopp an der A99-Rastanlage Vaterstetten-Ost in Oberbayern zurückgelassen. Der junge Mann hatte nicht nur Glück, an einen ehrlichen Finder zu geraten. Die Polizei konnte ihn unkompliziert identifizieren, da sich in der Tasche auch der Reisepass des 20-Jährigen befand.

Auf dem Weg zum Autokauf Tasche voll Geld vergessen

Der 20-Jährige schilderte gegenüber der Polizei, dass er auf dem Weg zu einem Autokauf eine kurze Pause an der Autobahn-Raststätte eingelegt hatte. „Offensichtlich war er zu sehr mit seinen Gedanken bei dem neuen Auto, weswegen er die Handtasche bei den Toiletten hängen ließ“, berichtet ein Polizeisprecher.

Nach rund zwei Stunden kehrte der 20-Jährige zur Rastanlage zurück, da ihm der Verlust aufgefallen war. Der junge Mann soll sichtlich erleichtert gewesen sein, so die Polizei.

Wer übrigens etwas findet und dies nicht meldet, macht sich strafbar, betont die Polizei. Ehrlichen Findern steht unterdessen eine Belohnung zu. In dem Fall der 26.000 Euro hätten dem unbekannten Samariter laut Bürgerlichem Gesetzbuch 790 Euro zugestanden. (mit dpa)

Nachtmodus
KStA abonnieren