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Rechnung nicht bezahltSarg fällt ins Grab und öffnet sich – Witwe verliert vor Gericht

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16.11.2023, Sachsen, Leipzig: Grabstätten auf dem Südfriedhof. Am Volkstrauertag (19.11.2023) und am Totensonntag (26.11.2023) wird in Deutschland der Toten gedacht. Der Volkstrauertag ist ein staatlicher Gedenktag zur Erinnerung an die Opfer von Krieg und Gewalt, während der Totensonntag einen kirchlichen Hintergrund hat. Foto: Sebastian Willnow/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Grabstätte auf einem Friedhof. Wegen eines Unfalls mit dem Sarg ihres verstorbenen Mannes, weigerte sich die Witwe die Rechnung des Bestatters zu zahlen. Jetzt hat sie vor Gericht verloren.

Während der Beerdigung im Jahr 2021 fiel der Sarg beim Herablassen ins Grab. Die Witwe weigerte sich daraufhin die Rechnung des Bestatters zu bezahlen.

Ein Unfall mit einem Sarg während einer Beerdigung im Juli 2021 hat das Amtsgericht Ansbach in Bayern beschäftigt. Das Urteil gegen die Witwe des beigesetzten Mannes ist nach Justizangaben von Mittwoch jetzt rechtskräftig. Sie hatte die Rechnung des Bestatters nicht begleichen wollen - nun muss sie doch zahlen.

Beim Herablassen des Sarges in das Grab hatte einer der Sargträger den Gurt losgelassen, woraufhin der Sarg zu Boden fiel, sich öffnete und den Blick auf den Toten freigab. Die Witwe zahlte deswegen die Rechnung in Höhe von rund 2300 Euro nicht. Ihrer Ansicht nach waren die vom Totengräber zur Verfügung gestellten Gurte zu rutschig.

Gericht: Sargträger nicht vom Bestatter engagiert

Die Richter kamen zu einem anderen Ergebnis. Die Gurte seien zuvor bereits unfallfrei eingesetzt worden. Der Bestatter habe die Sargträger - Kollegen des Toten - nicht bestellt und hafte also auch nicht für das zu frühe Loslassen eines Gurtes.

Die Frau wurde im März 2023 zur Zahlung des Rechnungsbetrages verurteilt. Dagegen legte sie Berufung ein, nahm dies später wieder zurück. Somit ist das Urteil den Angaben nach jetzt rechtskräftig. (dpa)