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ProzessBushido spricht im Zeugenstand über Geschäfte mit Clanchef

Lesezeit 3 Minuten
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Anis Mohamed Youssef Ferchichi, bekannt als Rapper Bushido, steht beim Prozess neben seinem Anwalt. 

Berlin – Erst ein stundenlanges Tauziehen um die Fortsetzung der Aussage des Rappers, dann trat Bushido wieder entschlossen in den Zeugenstand. Äußerlich regungslos präsentierte sich auf der anderen Seite der Hauptangeklagte vor dem Landgericht Berlin, Clan-Chef Arafat A.-Ch. Er galt einst als enger Geschäftspartner des Rappers im Musikgeschäft. Was Bushido am Montag im Prozess schilderte, hörte sich etwas anders an.

„Ich hatte nie vor, ihn zu beteiligen“, so der 41-Jährige zu den finanziellen Beziehungen. Nachdem ihm Arafat A.-Ch. geholfen habe, aus einem Vertrag zu kommen, habe er ihn „mit 30 Prozent an allem“ beteiligen müssen.

Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Ferchichi, wurde erneut umringt von Personenschützern in den Gerichtssaal gebracht. Er ist in dem Verfahren um versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung und Untreue das mutmaßliche Opfer und auch Nebenkläger. Am inzwischen vierten Verhandlungstag sollte es um die Kontakte zu Arafat A.-Ch. gehen.

Arafat A.-Ch. sollte für eine Unterschrift „in Kürze sorgen“

Der Rapper ging dabei zurück in das Jahr 2004. Von seiner damaligen Plattenfirma habe er sich trennen wollen. Doch das Label habe die Aufhebungsvereinbarung zunächst nicht unterzeichnen wollen, es seien hohe finanzielle Forderungen gestellt worden. Eine juristische Möglichkeit habe er nicht gesehen, so der Rapper als Zeuge. Über einen Bekannten habe er dann Arafat A.-Ch. kennengelernt. Zuvor habe der Bekannte erklärt, A.-Ch. sei „die einzige Person“, die für eine Unterschrift „in Kürze sorgen kann“.

Nach wenigen Treffen seien sie zu seinem damaligen Label gefahren. „Hier, unterschreiben“ habe Arafat A.-Ch gefordert und sei auch handgreiflich geworden. Nachdem die Vereinbarung unterschrieben gewesen sei, habe Arafat A.-Ch. gefragt, was er dafür bekomme. Über eine Geldsumme, die Bushido genannt habe, sei der Clan-Chef wütend geworden und habe seine Forderung gestellt. „Von da an musste ich ihn zu 30 Prozent an allem beteiligen. Ich wurde gezwungen“, so der Rapper.

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Der Clan-Chef habe das Geld steuerfrei kassiert, so Bushido. „Ich habe 100 000 Euro versteuert, zahlte 50 000 Euro ans Finanzamt, er bekam 30 000 Euro ohne Rechnung.“ Ihm seien dann 20 000 Euro geblieben, rechnete der Musiker vor.

Laut Anklage soll es zu Straftaten gekommen sein, nachdem Bushido 2017 die geschäftlichen Beziehungen aufgelöst habe. Arafat A.-Ch. habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido unberechtigt eine Millionen-Zahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert.

Bushido: Wurde bedroht, beschimpft, eingesperrt und verletzt

Der Rapper soll laut Anklage im Dezember 2017 und Januar 2018 bedroht, beschimpft, eingesperrt und verletzt worden sein. Der Clan-Chef habe mit Stuhl und Wasserflasche nach dem Rapper geworfen. Die Brüder im Alter von 39, 42 und 49 sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt. Nur der 39-Jährige sitzt in U-Haft. Die Angeklagten schwiegen zu den Vorwürfen.

Vor der Aussage des Musikers am vierten Verhandlungstag hatte es eine Debatte gegeben. Die Verteidiger verlangten zunächst Einsicht in alle Vernehmungen des Rappers auch im Zusammenhang mit Verfahren, in denen die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Dies lehnte das Gericht ab. Der Prozess wird am Mittwoch (2. September) fortgesetzt - voraussichtlich mit einer weiteren Befragung von Bushido. (dpa)