In der Gesamtschule in Köln-Rodenkirchen ging im Oktober 2023 eine Drohung ein.
Jahresbilanz22 Bombendrohungen gegen Schulen in NRW – Auch Fall in Köln

Solingen: Polizeibeamte im Oktober 2023 sichern eine Schule. Auch in anderen Städten wie Köln gab es Bombendrohungen gegen Schulen.
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Im vergangenen Jahr sind 22 Bombendrohungen gegen Schulen in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen worden. Die Ereignisse seien allerdings in den Meldungen des Landeslagezentrums im Düsseldorfer Innenministerium direkt als „nicht ernsthaft“ eingestuft worden. Das geht aus einem Bericht von Schulministerin Dorothee Feller (CDU) an den Fachausschuss des Landtags hervor. Der Schulausschuss wird sich an diesem Mittwoch mit dem Thema befassen.
Von den Meldungen sind demnach Schulen in Düsseldorf, Dorsten, Eschweiler, Essen, Geilenkirchen, Gelsenkirchen, Köln, Lemgo, Leverkusen, Marl, Mönchengladbach, Oberhausen, Solingen und Wuppertal betroffen gewesen. Teilweise seien gleichlautende Drohungen an mehrere Schulen oder Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen und zum Teil auch an Schulen in anderen Bundesländern versandt worden.
In Köln ging am 24. Oktober eine Bombendrohung in der Gesamtschule Rodenkirchen ein. Das Gelände wurde am Morgen von der Polizei abgesperrt, jedoch stellte sich die Lage ziemlich schnell als ungefährlich heraus. Der Unterricht mit einer Dreiviertelstunde Verspätung.
Schülerinnen und Schüler sollen Bedrohungslagen melden
In zwei Fällen offener Drohungen habe es eine polizeiliche Gefährderansprache gegeben, in den übrigen 20 Fällen lägen dem Schulministerium keine polizeilichen Ermittlungsergebnisse oder Daten über die Täter vor, heißt es in Fellers Bericht. „Trotz der Einstufung einer Nicht-Ernsthaftigkeit der Drohungen bei allen Meldungen im Jahr 2023 wird auch zukünftig jede Drohung an die Polizeibehörden weitergeleitet, versicherte Feller.
Bereits 2019 habe die Landesregierung in einem Runderlass festgelegt, dass Schulleitungen bei erheblichen Fällen von Bedrohung oder Nötigung den Strafverfolgungsbehörden eine Benachrichtigung zu geben hätten.
„Darüber hinaus sind Schülerinnen und Schüler aufgefordert, jede Bedrohung, von der sie Kenntnis erhalten, ihrer Schule zu melden, um eine Gefährdung der Schulgemeinschaft abwenden zu können“, mahnte die Ministerin. Der konkrete Umgang mit Drohungen sei in einem „Notfallordner“ und einem „Handbuch Krisenintervention“ geregelt. (dpa, red)