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Deutung der VergangenheitHistoriker unterliegt gegen Hohenzollern vor Landgericht

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Burg Hohenzollern

Die Burg Hohenzollern bei Albstadt in Baden-Württemberg

Berlin – In der Auseinandersetzung zwischen dem Historiker Winfried Süß vom Potsdamer Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung und dem Nachfahren der letzten deutschen Monarchie, Vor dem Landgericht Berlin setzte sich Georg Prinz von Preußen gegen den Potsdamer Historiker Winfried Süß , hat das Landgericht Berlin am Donnerstag seine einstweilige Verfügung gegen Süß bestätigt.

In dem Verfahren geht es um eine Äußerung des Historikers in einem Rundfunkinterview vor zwei Jahren. Darin hatte er von der „Idee eines Mitspracherechts“ der Hohenzollern bei der Präsentation ihrer Geschichte in öffentlichen Museen gesprochen. Aus Sicht des Gerichts ist dies eine unzulässige Tatsachenbehauptung. Süß und sein Anwalt sprachen dagegen von einer zulässigen zusammenfassenden Meinungsäußerung.

In einem Entwurf für eine Regelung zwischen öffentlicher Hand und Hohenzollern bezieht sich das Mitspracherecht aus Sicht des Gerichtes auf die Dauerleihgaben, nicht auf die Darstellung der Geschichte.

Viele Verfahren mit Hohenzollern laufen

Gegen das Urteil kann Berufung beim Kammergericht eingelegt werden. Süß und sein Anwalt wollen noch beraten, deuteten aber nach der Verhandlung bereits weitere juristische Schritte an. Prinz von Preußen sagte in einem nach der Verhandlung verbreiteten Statement, es gehe ihm um die richtige Darstellung von Fakten. Das sei geschehen, bereits im ersten Verfahren. „Deshalb möchte ich den Vorgang auf sich beruhen lassen.“

Das Verfahren ist eines unter vielen, bei dem die Hohenzollern gegen Historiker, Politiker und Medien vorgehen. Aus Sicht der Nachfolger des letzten deutschen Kaisers geht es dabei jeweils um falsche Behauptungen.

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Hintergrund sind zwei komplizierte Verfahren. Der Bund sowie die Länder Berlin und Brandenburg verhandeln mit den Hohenzollern seit 2014 über zahlreiche Kunstobjekte, die sich in öffentlichen Museen befinden. Die Gespräche ruhen, nachdem Brandenburg einen seit 2015 laufenden Prozess um enteignete Immobilien wieder aufgenommen hat. Das Land hatte eine Entschädigung auf Basis des Einigungsvertrages abgelehnt. Dagegen klagen die Hohenzollern, es geht um 1,2 Millionen Euro.

Laut Gesetz bekommt keinen Ausgleich, wer dem NS-System „erheblichen Vorschub geleistet hat“. Zahlreiche führende Historiker sind sich in einer entsprechenden Einschätzung einig. Von Seiten der Hohenzollern wird das bestritten, sie berufen sich ebenfalls auf Historiker. (dpa)