Hintergrund ist eine Strafanzeige des Medienkonzerns Axel Springer. Nähere Angaben zu den Vorwürfen machte die Staatsanwaltschaft nicht.
Nach Anzeige von Axel SpringerStaatsanwaltschaft nimmt Ermittlungen gegen Julian Reichelt auf
Die Staatsanwaltschaft Berlin nimmt Ermittlungen gegen den ehemaligen „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt auf. Ein Sprecher der Behörde teilte am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: „Das Vorliegen eines Anfangsverdachts wegen Betruges wurde nun bejaht, die Ermittlungen werden aufgenommen.“
Hintergrund ist eine Strafanzeige des Medienkonzerns Axel Springer. Nähere Angaben zu den Vorwürfen machte die Staatsanwaltschaft nicht. Der Anwalt von Reichelt, Ben Irle, teilte auf Anfrage mit: „Die Strafanzeige liegt meinem Mandanten bis zum heutigen Tage nicht vor.“ Daher könne man sich zu den seinem Mandanten noch immer unbekannten Vorwürfen des laufenden Verfahrens nicht äußern.
Staatsanwalt prüft Anfangsverdacht
Die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens seien generell äußerst gering. Das Medienhaus hatte im April seinen früheren „Bild“-Chef Reichelt angezeigt. Details nannte das Unternehmen nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte bislang geprüft, ob ein Anfangsverdacht vorliege und damit die Voraussetzung für Ermittlungen gegeben sei. Der Behördensprecher machte keine Angaben dazu, wie lange die Ermittlungen dauern werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Reichelt musste im Herbst 2021 seinen Posten als Chefredakteur bei Deutschlands größter Boulevardzeitung räumen und den Konzern verlassen. Hintergrund seines Karriere-Endes bei „Bild“ waren Vorwürfe des Machtmissbrauchs in Verbindung mit einvernehmlichen Beziehungen zu Mitarbeiterinnen.
Der Journalist selbst hatte später von einer „Schmutzkampagne“ gegen ihn gesprochen und Vorwürfe stets zurückgewiesen. Neben der Strafanzeige verlangt Springer darüber hinaus in einem arbeitsrechtlichen Streit Geld von Reichelt zurück. Ein erster Gütetermin ist im Juni beim Arbeitsgericht Berlin geplant. Nach Gerichtsangaben geht es bei dieser Klage um die Rückzahlung einer Abfindung, die beim Weggang Reichelts vereinbart worden sei. Zudem fordere der Konzern auch die Zahlung einer Vertragsstrafe. Es handele sich insgesamt um eine Millionensumme. (dpa)