„Völlig sinnfreie Veranstaltung“Kassenarzt-Chef schimpft auf Corona-Bürgertests
Berlin – Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, hat nach dem Ende der kostenlosen Bürgertests die Corona-Politik der Bundesregierung teils scharf kritisiert. Insbesondere die bis zum 30. Juni kostenlosen Schnelltests bezeichnete Gassen gegenüber der „Bild“ als „überflüssig“. Er steht damit im Gegensatz zu Gesundheitsminister Karl Lauterbach.
„Diese unsinnigen Tests müssen abgeschafft werden. Es st eine völlig sinnfreie Veranstaltung, anlasslos gesunde Menschen mit fragwürdiger Qualität zu testen“, sagte KBV-Chef Gassen der „Bild“. Der 59-Jährige will die Tests, die derzeit noch drei Euro pro Person kosten, auch in den kommenden Monaten komplett abschaffen.
Kassenarzt-Chef kritisiert Lösung von Karl Lauterbach bei kostenlosen Schnelltests
Gassens Begründung für seinen Vorschlag: „Die Bürgertests sind zu teuer, ohne epidemiologische Aussagekraft und verursachen viel Bürokratie, unter anderem wegen der neu eingeführten Drei-Euro-Regel. Kassenärzte können sich das nicht leisten“, so Gassen weiter.
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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte bereits einen Brief der Chefs der 17 Kassenarzt-Bezirk erhalten, die ebenfalls das Vorgehen bei den Bürgertests kritisieren. Darin heißt es: „Wir wollen nicht verantworten, sehenden Auges Auszahlungen auf Abrechnungen zu leisten, deren Richtigkeit wir nicht ansatzweise prüfen können.“
Gesundheitsministerium: Krankenkassen sollen Corona-Tests weiter abrechnen
Außerdem monierten die Bezirksleiter, Lauterbach hätte sie nur kurzfristig in den Entscheidungsprozess eingebunden. Sie hätten gerade mal etwas mehr als vier Stunden gehabt, um die neue Regelung zu prüfen. Lauterbach selbst hatte die Schnelltests zuletzt noch als „wertvoll und wichtig“ bezeichnet und sich für eine kostenfreie Lösung stark gemacht.
Das Bundesgesundheitsministerium verteidigte gegenüber der „Bild“ die eigene Lösung: „Die Tests sind nicht unsinnig, sondern retten Menschenleben, indem sie Infektionsketten unterbrechen. Wir gehend davon aus, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts ihrem Auftrag zur Abrechnung und Stichprobenüberprüfung nachkommen“, so ein Sprecher. (shh)