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Prozess in KölnLange Haft für Babysitter im Missbrauchsfall Wermelskirchen gefordert

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Der Angeklagte (M.) im Missbrauchskomplex Wermelskirchen im Landgericht Köln hält sich eine Mappe vors Gesicht (Archivbild).

Der Angeklagte (M.) im Missbrauchskomplex Wermelskirchen im Landgericht Köln (Archivbild)

Einem 45-Jährigen wird Missbrauch in 120 Fällen an 13 Kindern zur Last gelegt.

Im Prozess um den sogenannten Missbrauchsfall Wermelskirchen bei Köln hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten 14 Jahre und 10 Monate Haft gefordert. Zudem beantragte sie die anschließende Sicherungsverwahrung für den 45-Jährigen, wie ein Sprecher des Kölner Landgerichts am Donnerstag auf Anfrage mitteilte. Zu den Anträgen von Nebenklägern und Verteidigung äußerte sich der Sprecher nicht.

Die Schlussvorträge mussten nach der Strafprozessordnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, da Teile des Prozesses nicht öffentlich verhandelt worden waren.

Missbrauchsfall Wermelskirchen: 13 Kinder betroffen

Dem 45-jährigen Deutschen werden in dem Prozess mehr als 120 Fälle sexueller Gewalt gegen 13 Kinder zur Last gelegt. Überwiegend geht es dabei um sexuellen Missbrauch, andere Vorwürfe drehen sich um Beihilfe sowie den Besitz von Kinderpornografie.

Die Taten soll der Angeklagte zwischen 2005 und 2019 begangen haben. Er soll sich auf Online-Plattformen als Babysitter angeboten und so mit Familien in Kontakt gekommen sein. Seine Taten soll der IT-Experte auf Video festgehalten haben.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe vor Gericht eingeräumt. Ein Urteil wird für kommenden Dienstag erwartet. (dpa)