Fall Maddie McCannStaatsanwaltschaft erklärt Deutschen zum „formellen Verdächtigen“
London/Lissabon – Im Fall der 2007 verschwundenen Madeleine McCann hat die portugiesische Staatsanwaltschaft eine Person zum „formellen Verdächtigen“ erklärt. Einen Namen teilte die Staatsanwaltschaft der südportugiesischen Region Faro in einer am Donnerstagabend im Internet veröffentlichten Stellungnahme nicht mit - sie betonte aber, deutsche Behörden seien aufgrund eines internationalen Rechtshilfeersuchens der portugiesischen Staatsanwaltschaft tätig geworden.
Portugiesische und britische Medien gehen davon aus, dass es sich um den 45-jährigen Deutschen handelt, der zurzeit in Deutschland in Haft sitzt. Das damals dreijährige britische Mädchen war am 3. Mai 2007 aus einer Apartmentanlage im portugiesischen Praia da Luz verschwunden. Der Fall hatte weltweit Schlagzeilen gemacht.
Verdächtiger inhaftiert wegen Vergewaltigung aus dem Jahr 2005
Im Juni 2020 hatten das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Braunschweig mitgeteilt, dass der inhaftierte Christian B. in dem Fall unter Mordverdacht stehe. Der 45-Jährige sitzt zurzeit in Oldenburg eine mehrjährige Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer Frau 2005 in deren Haus in der Nähe von Praia da Luz ab.
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Die formelle Einstufung einer Person als verdächtig stellt noch keine Anklage dar, ist aber eine Voraussetzung für sie. Denn die Maßnahme unterbricht unter anderem die Verjährung, die nach portugiesischem Recht bei Mord nach 15 Jahren eintritt. Da das Mädchen am 3. Mai 2007 aus der Apartmentanlage in Praia da Luz verschwand, wäre die Verjährung schon in wenigen Tagen eingetreten. (dpa)