Reaktion auf „Kölner Stadt-Anzeiger“-Artikel: Parlamentarischer Untersuchungsausschuss in NRW will prüfen, warum die missbrauchten Kinder vier Jahre nach der Enttarnung des Täters noch keine Entschädigung erhalten haben.
Missbrauch LügdeSondersitzung zur fehlenden Opfer-Entschädigung beschlossen
Der tausendfache sexuelle Missbrauch von Kindern auf einem Campingplatz in Lügde wurde vor vier Jahren enttarnt. Weil bisher noch kein einziges der 30 Opfer aus NRW entschädigt wurde, wird sich der „Parlamentarische Untersuchungsausschuss Kindesmissbrauch“ auf Antrag der SPD-Fraktionen übernächste Woche zu einer Sondersitzung treffen. Dies bestätigte Dietmar Panske (CDU), der Vorsitzende des U-Ausschusses im nordrhein-westfälischen Landtag, auf Anfrage.
Nach derzeitigem Stand sollen vier Zeugen bezüglich der noch ausstehenden Entschädigungen nach dem Opferentschädigungsgesetz NRW gehört werden. Zwei Abteilungsleiter des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), wo die Anträge seit Jahren bearbeitet werden, aber auch der Anwalt eines Opferkindes sowie ein Direktor des Landesamtes für Soziales in Niedersachsen.
In Niedersachsen wurde über die Opfer-Anträge längst entschieden
Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatte berichtet, dass die niedersächsischen Behörden für sechs der 13 dort lebenden Lügde-Opfer bereits eine Entschädigung bewilligt haben. Und bei der noch nicht entschiedenen Hälfte der Anträge seien im Gegensatz zur Vorgehensweise in NRW längst Gutachten in Auftrag gegeben worden, hieß es.
„Ohne jetzt schon eine Beweiswürdigung vorzunehmen“, glaube er, „sagen zu können, dass es da doch keine zwei Meinungen geben kann“, betonte der Christdemokrat Panske: „Dass derartige Verfahren, gerade was Opferentschädigung angeht, eigentlich immer zu lange dauern.“ Das erlebe er „auch an anderer Stelle immer wieder“. Was Lügde betreffe, „auch da würde man sich sicherlich wünschen, dass die Fälle schon längst abgeschlossen sind“.
Sozialdemokraten fordern einen Soforthilfefonds für die „Lügde-Kinder“
Ob die Verzögerungen mit der Bearbeitung der Anträge zu tun hätten, müsse jetzt aber erst einmal untersucht werden. Vermutlich müssten dafür auch noch mehr als die vier bisher geladenen Zeugen gehört werden. Schließlich „sei bekannt, dass die gesetzlichen Prüfvorschriften für solche Entschädigungszahlungen auch sehr umfassend sein können“.
Nicht nur der U-Ausschuss will sich demnächst mit dem Thema beschäftigen. Nach der Berichterstattung unserer Zeitung hat die SPD-Fraktion auch eine Abstimmung kommende Woche im Landesparlament beantragt. Nach dem Wunsch der Sozialdemokraten soll das Plenum die Landesregierung dazu auffordern, einen Soforthilfefonds für die Kinder von Lügde einzurichten. Zudem soll eine noch einzusetzende Ombudsperson als Ansprechpartner für die betroffenen Kinder und deren Familien bei ihren Entschädigungs-Anträgen fungieren. Falls sich bewahrheiten sollte, dass die Gesetzesvorgaben tatsächlich viel zu kompliziert und zeitaufwendig sind, solle die Landesregierung zudem eine Bundesratsinitiative zur Änderung der Vorschriften starten.