Mitgliedschaft in syrischer TerrormilizKnapp drei Jahre Haft für 27-jährigen
Hamburf – Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland hat das Hanseatische Oberlandesgericht einen Mann aus Rostock zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt.
Der Anklagevorwurf, dass der 27-jährige Syrer im Jahr 2015 Mitglied der islamistischen Miliz Ahrar al-Sham war, habe sich zweifelsohne bestätigt, sagte die Vorsitzende des Staatsschutzsenats, Petra Wende-Spors, am Dienstag in Hamburg. Die Beweislast sei erdrückend.
Angeklagte bestand bis zuletzt auf Verwechslung mit seinem Bruder
Der Angeklagte, der seit 2016 als Flüchtling in Deutschland lebt, hatte bis zuletzt darauf bestanden, dass eine Verwechslung mit seinem Bruder vorliege. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte drei Jahre und drei Monate Haft gefordert, der Verteidiger auf Freispruch plädiert, ersatzweise auf eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren.
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Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich der Angeklagte an der Belagerung zweier schiitischer Dörfer in der nordwestsyrischen Provinz Idlib beteiligt. Zusammen mit seinem Onkel, der Kommandeur der Kampfeinheit war, wirkte er in einem Propaganda-Video mit.
Verfügte über Granatwerfer und Kalaschnikow
Damit sollten die Bewohner zur Kapitulation gedrängt werden. Als sie das nicht taten, habe die Ahrar al-Sham eine Großoffensive begonnen, bei der sie neben Raketen und Artillerie auch Autobomben einsetzte. Ob der Angeklagte dabei mitkämpfte, konnte das Gericht nicht klären. Er habe jedoch über einen Granatwerfer und ein Kalaschnikow-Sturmgewehr verfügt. (dpa)