AboAbonnieren

Nach FestnahmeJustiz in Frankreich will Telegram-Gründer verhören

Lesezeit 2 Minuten
Der von Durow gegründete Chatdienst verteidigt sich gegen die Vorwürfe. (Archivbild)

Der von Durow gegründete Chatdienst verteidigt sich gegen die Vorwürfe. (Archivbild)

Am Samstag wurde Durow in Frankreich festgenommen. Nachdem der Ermittlungsrichter mit ihm gesprochen hat, könnte ihm ein Verfahren drohen.

Telegram-Gründer Pawel Durow kommt nach seiner Festnahme in Frankreich vor den Ermittlungsrichter. Dieser habe Durow zum Verhör ins Gericht bringen lassen, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur von der Pariser Staatsanwaltschaft.

Nach dem Verhör könnte ein Ermittlungsverfahren gegen Durow folgen. Ein solches Verfahren kann am Ende zu einem Strafprozess führen, falls die Ermittler ausreichend Beweise gegen den Beschuldigten sehen. Andernfalls können sie das Verfahren auch wieder einstellen.

Es wird schon länger gegen Durow ermittelt

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft laufen bereits seit längerem Vorermittlungen gegen Durow. Der Verdacht soll dabei lauten, dass er sich durch fehlendes Eingreifen bei Telegram und unzureichende Kooperation mit Behörden des Drogenhandels, der Geldwäsche, des Betrugs, und mehrerer Vergehen im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch mitschuldig gemacht habe.

Auch die mangelnde Kooperation mit Behörden bei gesetzlich zulässigen Abhörmaßnahmen werde ihm vorgeworfen.

Telegram wehrt sich gegen die Vorwürfe

Der Franko-Russe sei deshalb von den Behörden gesucht worden. Am Samstagabend wurde Durow an einem Flughafen nahe Paris festgenommen.

Telegram wehrte sich gegen die Vorwürfe. Alle geltenden Regeln würden eingehalten, hieß es vom Unternehmen. Durow „hat nichts zu verbergen“. Außerdem sei es „absurd“, eine Plattform oder ihren Besitzer für den Missbrauch des Dienstes durch Dritte verantwortlich zu machen.

Telegram wird bereits seit längerem vorgeworfen, nicht konsequent genug gegen Hassrede und andere illegale Aktivitäten vorzugehen. Das Unternehmen selbst betont, man liege dabei innerhalb „der Standards der Branche“. (dpa)