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Nach hitziger DebatteBund plant kein Verbot für Feuerwerk an Silvester

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FEuerwerk 011122

In Deutschland wird über ein Böllerverbot diskutiert. 

Berlin – Das Bundesinnenministerium hat die Forderung der Deutschen Umwelthilfe nach einem generellen Böllerverbot an Silvester zurückgewiesen. Eine Sprecherin sagte am Mittwoch auf Nachfrage, ein entsprechendes Verbot sei zum Jahreswechsel 2020/2021 und 2021/2022 jeweils von Bund und Ländern aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen worden. „Ob erneut eine Situation entstehen wird, die einen vergleichbaren Beschluss erforderlich macht, ist derzeit nicht absehbar“, fügte sie hinzu.

In den vergangenen zwei Jahren war wegen der Corona-Pandemie der Verkauf von Silvesterfeuerwerk deutschlandweit untersagt, zugleich galt ein An- und Versammlungsverbot für Silvester und Neujahr. Ziel dieser Maßnahme war es damals, die Krankenhäuser vor Überlastung zu schützen - unter anderem, indem Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht verhindert werden.

Deutsche Umwelthilfe fordert Ende der Böllerei

Die Deutsche Umwelthilfe hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Dienstag aufgefordert, die Böllerei in diesem Jahr „ein für alle Mal“ zu beenden. Durch wenige und einfache Änderungen der Sprengstoffverordnung könne die Ministerin umweltschädlichem Feuerwerk schnell ein Ende setzen, sagte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch am Dienstag. Die Umwelthilfe führt als Argument für ein Verbot unter anderem die hohe Feinstaubbelastung durch Silvesterknaller und -raketen an.

Auch der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, stellte sich gegen den Vorschlag der Umweltschützer. Er sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Das jährliche Feuerwerk ist für viele Menschen eine wichtige Tradition zum Jahreswechsel.“ Rufe nach einem generellen Verbot trügen zudem dazu bei, das Vertrauen der Menschen in staatliche Institutionen zu erschüttern. Schließlich seien die Verbote der vergangenen zwei Jahre mit einem konkreten Anlass verbunden gewesen. Da dieser Anlass nicht mehr gegeben sei, müsse auch das Verbot entfallen - „sonst macht sich der Staat unglaubwürdig“. (dpa)