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Erster Fall in NRWInhaftierte Person beantragt Operation für Geschlechtsanpassung

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Sogenannter Nato-Draht sichert einen Bereich in der Justizvollzugsanstalt in Willich.

Sogenannter Nato-Draht sichert einen Bereich in der Justizvollzugsanstalt in Willich. (Symbolbild)

Der Beauftragte für den Justizvollzug in NRW berichtet von einem besonderen Fall: Eine inhaftierte Person will auch mittels einer Operation zur Frau werden.

In NRW könnte sich erstmals eine inhaftierte Person einer Operation zur Geschlechtsanpassung unterziehen. Das geht aus dem aktuellen Bericht des Justizvollzugsbeauftragten des Landes hervor. Demnach liege inzwischen das für die Operation notwendige Gutachten vor.

„Die Gefangene hofft nun, zeitnah die Erlaubnis für eine geschlechtsangleichende Operation zu bekommen“, so der Beauftragte. Er wählte in seinem Bericht die weibliche Form für die Transgender-Person, die bereits in den Frauenvollzug verlegt wurde. Über die Gefangene heißt es in dem Bericht, sie habe sich an den Justizvollzugsbeauftragten gewandt, weil sie zunächst durch die Verlegung ihre Arbeit verloren und „während der laufenden Hormontherapie nicht die dringend benötigte psychologische Betreuung erhalten“ habe.

„Zudem sei ihr die Teilnahme am Umschluss verwehrt worden, da sie noch männliche Geschlechtsmerkmale habe. Diese Isolationserfahrungen haben die Gefangene massiv getroffen und während der ohnehin äußerst vulnerablen Phase der Hormonbehandlung zu starken Depressionen und Suizidalität geführt“, so der Bericht.

„Im weiteren Verlauf habe sich ihre Erfahrung jedoch zum Positiven verändert, sie berichtet von der Gründung einer Arbeitsgruppe 'Trans' und einem spürbaren progressiven Wandel in ihrer Anstalt“, teilte der Justizvollzugsbeauftragte in seinem jährlichen Bericht mit.

Das Justizministerium ergänzte auf Anfrage, dass über die Unterbringung von transgeschlechtlichen Gefangenen im Männer- oder Frauenvollzug „unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls“ entschieden werde. „Möglichen Problemlagen wird auf der Grundlage der geltenden Regelungen des Strafvollzugsgesetz NRW sowie mit Hilfe der allgemeinen Behandlungskonzepte in angemessener Weise Rechnung getragen.“

Was eine mögliche Operation angeht, werde in Gefängnissen nach dem Äquivalenzprinzip verfahren, „wonach die Gefangenen eine medizinische Betreuung erhalten, die den Standards und Leitlinien außerhalb des Vollzuges entspricht.“ Daher entscheide man bei sogenannten geschlechtsangleichenden Maßnahmen nach den üblichen Leitlinien. (dpa)