Der ehemalige Nationaltorwart wehrt sich gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Münchens wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr.
„Mal die Wahrheit jetzt“Jens Lehmann geht nach Alkohol-Fahrt auf Söders Behörden los
Jens Lehmann hat seinem Frust über die bayerische Justiz am Dienstag (4. Februar) in den sozialen Medien freien Lauf gelassen. In einer Reihe von Tweets echauffierte sich der ehemalige Nationalspieler über die bayerischen Ermittlungsbehörden nach seiner Trunkenheitsfahrt im vergangenen Herbst. Vor allem die Art und Weise stößt ihm auf.
„Aus gegebenem Anlass mal die Wahrheit jetzt. Es war ein Fehler“, leitete der 55-Jährige seinen Rundumschlag auf seinem X-Account ein. „Die bayerische Justiz kommuniziert bundesweit einen gegen mich erlassenen Strafbefehl, bevor ich auch nur die Chance habe, über einen Einspruch nachzudenken und tritt somit wiederholt mein Persönlichkeitsrecht mit den Füßen.“
Jens Lehmann wütet auf seinem X-Account gegen bayrische Behörden
Der „Sommermärchen“-Torwart wehrt sich gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Münchens wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr. „Ich kann bestätigen, dass ein Einspruch vorliegt“, sagte der Sprecher des Gerichts, Martin Swoboda. Der nächste Schritt sei nun im Regelfall die Terminierung einer Hauptverhandlung. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ über den Einspruch berichtet.
Das Amtsgericht hatte am Montag den Strafbefehl erlassen, nachdem die Staatsanwaltschaft München I beim Gericht eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr während des Oktoberfests beantragt hatte. Der Strafbefehl sieht der Ermittlungsbehörde zufolge zudem vor, dass Lehmann auch seinen Führerschein abgeben muss und erst nach einer gewissen Frist wieder eine Fahrerlaubnis bekommen kann.
Der Ex-Nationalkeeper hatte einige Monate nach der mutmaßlichen Trunkenheitsfahrt bereits von einem „Fehler“ gesprochen. „Es war wirklich keine gute Sache von mir. Das bereue ich auch, aber ich habe mich falsch eingeschätzt“, sagte Lehmann beim Nachrichtensender Welt-TV. Er sei „zwei Stunden nach dem Ereignis“ gefahren und habe 0,7 Promille gehabt. „Damit kriegt man vier Wochen den Führerschein entzogen, ist auch richtig so“, sagte Lehmann.
Jens Lehmann: Gründe für den Einspruch zunächst offen
Jens Lehmann wehrte sich aber gegen Darstellungen, wonach er „total betrunken“ gewesen sein soll. Dies sei „überhaupt nicht der Fall“ gewesen. Warum er nun Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hat, blieb vorerst offen; Lehmanns Anwalt war am Abend zunächst nicht zu erreichen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Im Normalfall komme es nach einem Einspruch zur Festsetzung eines Hauptverhandlungstermins, erläuterte Gerichtssprecher Swoboda. „Er hat aber auch die Möglichkeit, den Einspruch zurückzunehmen oder auf bestimmte Aspekte wie das Strafmaß oder die Tagesgeldhöhe zu beschränken.“ Dann könnte es statt mit einem öffentlichen Prozess auch im schriftlichen Verfahren weitergehen.
Der Ex-Fußballnationalkeeper war im vergangenen Jahr auch wegen Sachbeschädigung mit einer Kettensäge auf einem Nachbargrundstück rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Deshalb habe das Gericht mit dem Strafbefehl eine Gesamtgeldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen gebildet, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die genaue Zahl und die Höhe der Tagessätze wollte eine Sprecherin der Ermittlungsbehörde nicht nennen. (mbr/dpa)