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Kein Lehrplan, keine Prüfungen„Demokratische“ Privatschule kämpft vor Gericht um staatliche Genehmigung

Lesezeit 2 Minuten
Eine Lehrerin steht vor einer Klasse.

An einer einer privaten, „freien und demokratischen“ Schule gelten Lehrer lediglich als Lernbegleiter. (Symbolbild)

Die Behörden hatten der „Sudbury Schule“ am Ammersee ihre Genehmigung nicht verlängert - zum völligen Unverständnis des Betreibervereins.

Kein Lehrplan, keine Prüfungen - und Bewertungen nur auf Wunsch: Lernen Kinder an einer solchen Schule genug? Mit dieser Frage hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Dienstag befasst. Dort kämpfen die Gründer einer privaten, „freien und demokratischen“ Schule um die staatliche Genehmigung.

Die Behörden hatten der „Sudbury Schule“ am Ammersee diese Genehmigung nicht verlängert. Nur zwei Jahre nach dem Start musste die Grund- und Mittelschule darum schon wieder schließen - zum völligen Unverständnis des Betreibervereins.

Schüler dürfen ihr Lernen komplett selbst organisieren

Der kämpft seit Jahren darum, die Schule, in denen die Schüler ihr Lernen komplett selbst organisieren und Lehrer Lernbegleiter genannt werden, wieder eröffnen zu können. Nachdem das Verwaltungsgericht München die Klage abgewiesen hatte, ist inzwischen die zweite Instanz, der Verwaltungsgerichtshof, am Zug.

Dort stritten sich am Dienstag nun Vertreter der Schule, die 45 Schüler hatte, als sie 2016 geschlossen wurde, mit einem vom Gericht eingesetzten Sachverständigen. Der Schulpädagogik-Professor geht in seinem vom Gericht in Auftrag gegebenen Gutachten davon aus, dass bei dem eingereichten Schulkonzept „nicht zu erwarten“ sei, dass die Mehrheit der an der Schule unterrichteten Schülerinnen und Schüler zum Ende der vierten oder neunten Jahrgangsstufe die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat.

Privatschulfreiheit heißt ja nicht absolute Freiheit.
Vorsitzende Richterin am Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH)

Diese Mindeststandards sind aber die Voraussetzung dafür, dass eine Privatschule in Deutschland zugelassen werden kann, wie die Vorsitzende Richterin betonte: „Privatschulfreiheit heißt ja nicht absolute Freiheit.“

In anderen Bundesländern wie Berlin und Hamburg seien solche freien, demokratischen Schulformen durchaus genehmigt worden, sagte Schul-Mitgründerin Simone Kosog der Deutschen Presse-Agentur. Bayern erscheine da besonders streng. (dpa)