AboAbonnieren

Rauswurf nach NacktfotosWuppertaler Ex-Karnevalsprinz möchte „Ehre gewahrt wissen“

Lesezeit 2 Minuten
Narrenkappe

Ein Karnevalist hält seine Narrenkappe in der Hand. (Symbolbild)

Wuppertal – Vor dem Wuppertaler Amtsgericht ist ein pikanter Prozess um den Rauswurf eines Karnevalsprinzen verhandelt worden. Nachdem vom Prinzen Nacktfotos aufgetaucht waren, hatte das Carneval Comitee Wuppertal ihm den „Prinzenvertrag“ gekündigt. Bei den Fotos, die den Prinzen in Ornatsjacke, aber „unten ohne“ zeigen sollen, soll es sich um Selfies handeln.

„Du bist im Prinzen-Ornat in unmöglicher, schamverletzender, fast pornografischer Pose und damit eines Prinzen der Stadt Wuppertal unwürdiger Art abgebildet, deine Amtszeit ist mit dem heutigen Tag, dem 8 März beendet“, heißt es in dem Kündigungsschreiben an den Prinzen.

Verantwortung bei dem, der die Bilder verbreitet

Der Prinz gab am Freitag vor Gericht wie schon im Vorfeld zu, sich entsprechend fotografiert zu haben. Die Fotos habe er aber nur einem Intimpartner geschickt. Mit diesem, seinem Ex-Freund, habe er öfter entsprechende Fotos ausgetauscht.

Falls ein Schaden in der Öffentlichkeit entstanden sein sollte, trage dafür nicht der Prinz die Verantwortung, sondern der, der die Bilder strafbar weiterverbreitet habe, sagt sein Anwalt Klaus Specht.

Richter Daniel Blümchen-Schrill vernahm den besagten Ex-Freund des Prinzen, einen 41-jährigen Friseur, als Zeugen. Der räumte zögernd ein, die Bilder an einen im Karneval aktiven Bekannten, aber nicht an den Karnevalspräsidenten Wilfried Michaelis, geschickt zu haben.

Gerichtsverfahren, um die Ehre zu wahren

Vier Fotos waren dem Präsidenten der Wuppertaler Narren anonym zugesandt worden. „Ich konnte und wollte es nicht glauben, bis ich diese schockierenden Fotos gesehen habe“, erklärte Michaelis der „Wuppertaler Rundschau“.

Das Ganze spielte sich nach Aschermittwoch ab, der Straßenkarneval war ohnehin beendet. Doch die offizielle Amtszeit des Prinzenpaars endet normalerweise am 11.11. mit einem Abschiedsorden für das Prinzenpaar und der Teilnahme am Rosensonntagszug, der 2021 aber bekanntlich ohnehin nicht stattfindet.

Das könnte Sie auch interessieren:

„Es geht meinen Mandanten darum, festzustellen, dass er zu Unrecht als Prinz abgesetzt worden war. Die Saison ist mittlerweile abgelaufen, er möchte aber insofern auch seine Ehre gewahrt wissen“, sagt Anwalt Specht.„Er möchte in die Annalen des Wuppertaler Karnevals nicht als unwürdiger, entlassener Prinz eingehen. Wir haben den Eindruck: Man hat einen Grund gesucht, weil das Ganze hatte natürlich auch eine Vorgeschichte. Es gab immer Querelen und persönliche Eitelkeiten innerhalb des offiziellen Karnevals.“

Richter Blümchen-Schrill kann nun die Feiertage für seine Überlegungen nutzen: Am 8. Januar will er seine Entscheidung verkünden.