Hunde gelten als „bester Freund“ des Menschen. Doch 2021 hat es in NRW 1125 registrierte Bissverletzungen gegeben. 885 Personen wurde die Haltung von Hunden von 2017 bis 2021 grundsätzlich untersagt.
1325 Tiere beschlagnahmtWeniger gefährliche Hunde und mehr Bissattacken in NRW

Ein beschlagnahmter Hund im Tierheim
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Der Hund sei sofort auf den angeleinten Husky losgegangen, teilte die Bielefelder Polizei im Februar dieses Jahres mit. Beim Versuch dazwischen zu gehen, sei die Halterin zu Boden gefallen und in den Hals gebissen worden, wobei die Halsschlagader nur knapp verfehlt worden sei. Anschließend habe sich der Kiefer des Tieres in den linken Fuß der Frau gebohrt.
Nachrichten wie diese sind es, die immer wieder für Diskussionen über sogenannte Kampfhunde sorgen. Und über die Frage, ob wirklich das Tier oder nicht vielmehr der Mensch am anderen Ende der Leine für ein aggressives Verhalten und daraus resultierende Bisse verantwortlich ist. Von 2017 bis 2021 jedenfalls haben die nordrhein-westfälischen Behörden insgesamt 1325 Hunde als gefährlich eingestuft und beschlagnahmt. Betroffen von diesen Maßnahmen waren 1153 Halter. 885 Personen wurde der Besitz eines Hundes generell untersagt, im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Köln waren es 56. Dies ist einer Antwort des NRW-Landwirtschaftsministeriums auf Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag zu entnehmen.
In Köln wurden 18 Hunde beschlagnahmt
Demnach waren von den Beschlagnahmungen zwar auch zahleiche Tiere betroffen, die wie etwa der American Staffordshire-Terrier als „Kampfhund“ gelten. Betroffen waren aber auch einige als verhältnismäßig unbedenklich geltende Rassen wie etwa Huskys und Labrador Retriever sowie vor allem Schäferhunde und diverse Mischlinge. In Köln beispielsweise wurden im vergangenen Jahr 18 Hunde beschlagnahmt, darunter sechs American Staffordshire, zwei Bulldog Mix sowie jeweils ein Pitbull, ein Alano Mix, ein Rottweiler und sogar ein Chow Chow. Zum Vergleich: In Düsseldorf wurden 2021 insgesamt 16 Hunde ihren Haltern weggenommen, in Aachen aber waren es nur drei und in Bonn lediglich einer.
Wohl weil die Gesamtzahl der Hunde in NRW in den letzten Jahren stetig gestiegen ist und mittlerweile bei etwa 1,5 Millionen liegt, hat es der AfD-Anfrage zufolge auch einen Anstieg der Bissattacken gegeben. Demnach gab es 2017 insgesamt 896 Angriffe mit Verletzungen beim Menschen sowie „1.187 Beißvorfälle mit Verletzungen bei einem anderen Tier“. 2021 waren es hingegen bereits 1.125 Bissverletzungen beim Menschen und 1.375 Verletzungen bei einem anderen Tier.
Meldepflicht ab 20 Kilogramm
Als im Jahr 2000 zwei Kampfhunde einen Sechsjährigen auf einem Schulhof in Hamburg töteten, beschloss die Politik strengere Regeln. Wenn umgangssprachlich seitdem von einem „Kampfhund“ die Rede ist, ist damit rechtlich gesehen ein sogenannter „Listenhund“ gemeint. Dabei geht es um die Rassen, die je nach Bundesland als besonders aggressiv eingestuft werden. In NRW werden drei Kategorien unterschieden. Vier Hunderassen werden als besonders gefährlich angesehen: American Staffordshire-Terrier, Pittbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sowie Mischlinge dieser Rassen. Für diese Tiere gilt eine Leinen-, Maulkorb- und Meldepflicht.
Zehn weitere Rassen wie etwa ein Bullmastiff, Dogo Argentino, Rottweiler oder Tosa werden als „potenziell gefährlich“ eingestuft, dürfen im Gegensatz zu den Tieren aus Kategorie 1 aber gezüchtet werden. Und drittens müssen auch „große“ oder „schwere“ Hunde bei den Behörden am Wohnort gemeldet werden, wobei die sogenannte 40/20-Regel zum Zuge kommt. Demnach gilt ein Hund als groß oder schwer und somit potenziell gefährlich, wenn die Schulterhöhe mindestens 40 Zentimeter oder das Gewicht des Tiers mindestens 20 Kilogramm beträgt.
Damit die Haltung genehmigt werden kann, wird ein „Sachkundenachweis“ verlangt, der etwa bei einem Tierarzt oder dem örtlichen Veterinäramt abgelegt werden muss.