AboAbonnieren

Anklage fünf Monate nach Tod25-Jähriger soll in Wunsiedel getötetes Mädchen vergewaltigt haben

Lesezeit 2 Minuten
Ein Einsatzwagen der Polizei sperrt die Straße zu einem Kinder- und Jugendhilfezentrum ab. In der Einrichtung war im April 2023 eine Zehnjährige tot in einem Zimmer gefunden worden. (Archivbild)

Ein Einsatzwagen der Polizei sperrt die Straße zu einem Kinder- und Jugendhilfezentrum ab. In der Einrichtung war im April 2023 eine Zehnjährige tot in einem Zimmer gefunden worden. (Archivbild)

Das Mädchen wurde laut Ermittlern von einem 11-jährigen Jungen getötet. Zuvor soll es laut Staatsanwaltschaft von einem Mann vergewaltigt worden sein.

Fünf Monate nach der Tötung eines zehn Jahre alten Mädchens in einem Kinderheim im oberfränkischen Wunsiedel hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 25 Jahre alten Mann wegen Vergewaltigung erhoben. Der Deutsche, der aus dem Landkreis Wunsiedel kommen soll, sitzt seit Ende April in Untersuchungshaft.

Am Tod des Mädchens soll er jedoch nicht schuld sein: Verantwortlich dafür ist nach Erkenntnissen der Ermittler ein elf Jahre alter Junge, der noch nicht strafmündig ist, wie Staatsanwaltschaft und Polizei am Dienstag mitteilten.

Kurz vor Tötung: Einbrecher soll Mädchen in Kindereinrichtung in Wunsiedel missbraucht haben

Die mutmaßliche Vergewaltigung könnte aber in Zusammenhang mit dem Tod des Mädchens stehen. Laut den Aussagen der Ermittler soll sich Tat ebenfalls im Kinderheim kurz vor ihrem Tod Anfang April ereignet haben. Der 25-Jährige sei mutmaßlich in die Einrichtung eingebrochen und hätte das Mädchen dort missbraucht. Danach sollen die beiden Kinder in Streit geraten sein; worum es dabei ging, sagten die Ermittler nicht.

Die Ermittler nannten außerdem neue Details zur Todesursache. Der Junge habe das Mädchen nach Erkenntnissen von Polizei und Staatsanwaltschaft stranguliert, wie Matthias Goers von der Staatsanwaltschaft Hof am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Tod von 10-Jähriger in Kindereinrichtung in Wunsiedel löste deutschlandweit Entsetzen aus

Der 11-Jährige hatte den Angaben zufolge genau wie das Opfer in einer Kinder- und Jugendhilfe-Einrichtung gelebt. „Da der elfjährige Junge nicht strafmündig ist, wurde er in einer gesicherten Einrichtung präventiv untergebracht“, hatten Polizei und Staatsanwaltschaft bereits im April mitgeteilt. Strafmündigkeit tritt in Deutschland wie auch in den meisten anderen entwickelten Ländern erst im Alter von 14 Jahren ein.

Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Das Mädchen war in ihrem Zimmer in der Kinder- und Jugendhilfe-Einrichtung gefunden worden. Eine rechtsmedizinische Untersuchung ergab Anzeichen für Fremdeinwirkung. Die 10-Jährige starb nach Polizeiangaben durch Gewalteinwirkung am Hals. (pst mit dpa)