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KarlsruheAfD scheitert mit Klage zu Vorsitz von Bundestagsausschüssen

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Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesverfassungsgericht, aufgenommen vor dem Gericht in Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht hat über AfD-Vorsitze von Bundestagsausschüssen geurteilt. (Archivbild)

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit der Frage befasst, ob die AfD ein Recht auf Vorsitze von Bundestagsausschüssen hat.

Im Streit um ihr Recht auf Ausschussvorsitzposten im Bundestag ist die AfD-Fraktion beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Zwei Organklagen der AfD blieben ohne Erfolg. Die Durchführung von Wahlen zur Bestimmung der Ausschussvorsitze und die Abwahl vom Vorsitz des Rechtsausschusses bewegen sich im Rahmen der dem Bundestag zustehenden Geschäftsordnungsautonomie, erklärte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König.

In der aktuellen Legislaturperiode hatten Kandidaten der AfD bei Wahlen zum Vorsitz von drei Bundestagsausschüssen die erforderliche Mehrheit verpasst. Die Fraktion hat daher keinen Ausschussvorsitz inne - obwohl ihr nach der Stärke ihrer Fraktion drei zustehen würden. Die AfD sah ihre Rechte auf Gleichbehandlung als Fraktion, auf effektive Opposition und auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages verletzt und wandte sich mit einer Verfassungsbeschwerde an den Senat in Karlsruhe (Az. 2 BvE 10/21).

AfD-Kandidaten fielen bei Wahlen durch

Bundestagsausschüsse werden in jeder Wahlperiode neu benannt und besetzt. Welche Fraktion welchem Ausschuss vorsitzt, wird eigentlich im Ältestenrat ausgehandelt. Gibt es – wie nach der Bundestagswahl im September 2021 – keine Einigung, wird aus der Stärke der Fraktionen eine Zugriffsreihenfolge berechnet. An die AfD waren in dieser Legislaturperiode so der Innen- und der Gesundheitsausschuss sowie der Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit gefallen.

Weil es Widerspruch gab, wurde gewählt. Entsprechend gab es am 15. Dezember 2021 in allen drei Ausschüssen geheime Wahlen - und alle drei AfD-Kandidaten verfehlten die erforderliche Mehrheit deutlich. Ein zweiter Anlauf am 12. Januar 2022 endete mit dem gleichen Ergebnis. Bisher leiten die stellvertretenden Vorsitzenden die betroffenen Ausschüsse.

Mit verhandelt wurde am obersten deutschen Verfassungsgericht auch eine Klage der AfD gegen die Abwahl des damaligen Rechtsausschuss-Vorsitzenden, Stephan Brandner, im November 2019 (Az. 2 BvE 1/20). Nach mehreren Eklats hatten damals in der letzten Legislaturperiode alle Ausschussmitglieder mit Ausnahme der AfD-Abgeordneten für dessen Abberufung gestimmt - ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestages. Die Klage gegen die Abwahl hatte am Mittwoch ebenfalls keinen Erfolg. (dpa)