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AgrarpolitikEU-Kommission schlägt Glyphosat-Zulassung für weitere zehn Jahre vor

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Ein Landwirt fährt mit einer Dünger- und Pestizidspritze über ein Feld mit jungem Getreide.

Ein Landwirt fährt mit einer Dünger- und Pestizidspritze über ein Feld mit jungem Getreide.

Die EU-Lebensmittelbehörde konnte nach Auswertung tausender Studien keine Einwände gegen eine Verlängerung der Zulassung erheben.

Die Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat könnte nach einem Entwurf für einen Vorschlag der EU-Kommission verlängert werden. Dem am Mittwoch online gestellten Dokument zufolge könnte das Mittel zehn weitere Jahre eingesetzt werden. Der Vorschlagsentwurf wird am Freitag mit den EU-Staaten erörtert. Für den Einsatz sind bestimmte Bedingungen vorgesehen, etwa Maßnahmen zur Risikominderung. Dabei geht es etwa darum, zu verhindern, dass Glyphosat bei der Anwendung stark verweht wird.

Glyphosat ist noch bis zum 15. Dezember EU-weit zugelassen. Umweltschutzorganisationen sehen in Glyphosat Gefahren für Menschen und Umwelt, der Hersteller Bayer weist das vehement zurück.

Deutschland will Glyphosat ab 2024 nicht mehr zulassen

Der Konzern begrüßte den Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission. Er basiere auf den „überzeugenden wissenschaftlich fundierten Schlussfolgerungen“ der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). „Bayer ist der Ansicht, dass die Entscheidung der Mitgliedstaaten auf den wissenschaftlichen Schlussfolgerungen der zuständigen Behörden beruhen und zu einem Votum für eine erneute Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat führen sollte“, betonte das Unternehmen.

Deutschland will ab Anfang 2024 Glyphosat nicht mehr zulassen. „Die Gesundheit von Millionen Europäerinnen und Europäern droht für weitere 10 Jahre aufs Spiel gesetzt zu werden“, sagte die Grünen-Abgeordnete Jutta Paulus am Mittwoch.

Eine Entscheidung über die Verlängerung im zuständigen Ausschuss, in dem auch Vertreter der EU-Staaten sitzen, wird nicht vor Mitte Oktober erwartet - unter Umständen noch später. Für eine Entscheidung ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. (dpa)