Das Gericht erlaubt Abschiebungen nach Griechenland. Politiker sehen ein Signal gegen Asylmissbrauch und Binnenmigration.
Asyl in der EUGericht erlaubt Abschiebungen nach Griechenland – Politik begrüßt Signal

Auch Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) begrüßte das neue Urteil.
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Innenpolitiker von Union und SPD haben das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts begrüßt, wonach Abschiebungen von jungen, arbeitsfähigen, alleinstehenden männlichen Migranten nach Griechenland grundsätzlich zulässig seien. „Dieses Urteil ist wegweisend, denn es stellt Grundprinzipien der Zusammenarbeit in Asylsachen in Europa wieder her“, sagte Hessens Europaminister Manfred Pentz (CDU) der „Bild“-Zeitung (Donnerstag). „Das Bundesverwaltungsgericht hat hier endlich ein Machtwort gesprochen.“
Politische Zustimmung von CDU und SPD
Ein Großteil der Flüchtlinge in Deutschland komme aus einem sichereren EU-Mitgliedstaat nach Deutschland, sagte Pentz weiter. „Das Europarecht sagt aber ganz klar, das Land, in dem jemand einreist, ist auch für das Asylverfahren zuständig. Diese Grundregel wurde seit vielen Jahren nicht beachtet.“ Das Bundesverwaltungsgericht habe hier nun „Klarheit“ geschaffen.
Aus Sicht des Ministers hat das Urteil erhebliche Folgen. Damit hätten die deutschen Behörden „endlich ein Mittel gegen Asylhopping“ in der Hand. „Wer bereits Schutz in einem EU-Mitgliedstaat genießt, muss dort sein Asylverfahren abwarten und kann nicht einfach sein Glück in Deutschland oder andere EU-Staaten suchen“, sagte Pentz.
Auch Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) begrüßte das Urteil. „Alles andere hätte ich auch nicht verstanden, man müsste sich doch wundern, wenn selbst EU-Mitglieder in einem gemeinsamen Asylsystem nicht mehr den Standards genügten“, sagte er der Zeitung. „Die vorgebliche Sorge um verletzte Menschenrechte ist damit auch endgültig als politische Verhinderungstaktik bloßgestellt“, fügte er hinzu.
Menschenrechte nicht verletzt – somit sieht das Gericht keine Gefahr
Der CDU-Innenexperte Christoph de Vries nannte das Urteil „migrationspolitisch“ einen „echten Game-Changer“ und „eine beachtliche Kehrtwende“. Damit seien wieder Rücküberstellungen nach Griechenland möglich, „wodurch illegale Binnenmigration innerhalb der EU und Asylmissbrauch in Deutschland eingedämmt werden“ könne.
Der SPD-Bundestagsabgeordnete und frühere Innenminister von Schleswig-Holstein, Ralf Stegner, sprach sich seinerseits dafür aus, das Urteil anzuerkennen. „Recht ist Recht und die Rechtsprechung muss akzeptiert werden“, sagte der SPD-Politiker.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Mittwoch Abschiebungen von nicht als besonders hilfsbedürftig geltenden alleinstehenden jungen männlichen Flüchtlingen nach Griechenland grundsätzlich gebilligt. Diesen drohten in dem EU-Mitgliedsstaat „keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen“ im Sinn einer Verletzung der EU-Grundrechtecharta, erklärte das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig in einer Grundsatzentscheidung. Anlass für die Entscheidung waren Revisionen zweier abgelehnter Asylbewerber gegen Urteile des hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel. (afp)