Die Staatsanwaltschaft hatte Höcke das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vorgeworfen.
Prozess wegen Nazi-ParoleAfD-Politiker Björn Höcke zu Geldstrafe verurteilt – und neuer Ärger droht
Das Landgericht Halle hat den AfD-Politiker Björn Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Er soll 100 Tagessätze je 130 Euro zahlen, urteilte das Landgericht Halle am Dienstagabend. Der 52-Jährige hatte die Vorwürfe zurückgewiesen, die verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP wissentlich verwendet zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist innerhalb einer Woche möglich.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem von Verfassungsschützern als Rechtsextremist bezeichneten Höcke vor dem Landgericht Halle das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vorgeworfen.
Björn Höcke verwendete SA-Parole
Er soll vor drei Jahren im sachsen-anhaltischen Merseburg bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ gesagt haben. Nach Überzeugung der Ankläger wusste der studierte Geschichtslehrer, dass es sich bei der Parole „Alles für Deutschland“ um eine verbotene Losung der nationalsozialistischen SA handelt. Höcke bestritt dies im Prozess.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert. Es sei weder nachvollziehbar noch glaubhaft, dass Höcke nicht gewusst habe, dass die Parole verboten ist, erklärte Staatsanwalt Benedikt Bernzen.
Höcke soll Publikum zum Rufen von SA-Parole animiert haben
Der Vorsitzende Richter Stengel ließ bereits während der Verhandlung durchblicken, dass die Kammer eine Geldstrafe für angemessen hält, sofern sich der Tatvorwurf bestätigen sollte. Am Dienstabend erging dann das Urteil. Höcke ist Spitzenkandidat der Thüringer AfD für die Landtagswahl Anfang September. Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet.
Laut eines Medienberichtes soll Höcke trotz des Gerichtsverfahrens gegen ihn noch kürzlich sein Publikum zum Rufen der SA-Losung „Alles für Deutschland“ animiert haben, das berichtete „T-Online“ am Montag unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Dortmund.
Demnach habe Höcke in Gera bei einer Rede am 1. Mai dazu gebracht, den verbotenen Satz zu rufen. Die Polizei in Hamm habe wegen möglicher strafrechtlicher Relevanz einen Prüfvorgang zur Rede von Höcke angelegt, hieß es weiter. (afp)