Björn Höcke muss sich für die Verwendung der SA-Losung ohnehin bereits vor Gericht verantworten. Nun nutzte der Faschist sie erneut.
Bei AfD-Veranstaltung in GeraHöcke lässt Publikum verbotene Nazi-Parole skandieren
Der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestufte AfD-Politiker Björn Höcke hat bei einer Parteiveranstaltung in Gera gemeinsam mit dem Publikum die verbotene Losung „Alles für Deutschland“ der sogenannten Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampftruppe der NSDAP, angestimmt. Zuvor hatte das Nachrichtenportal t-online bereits über den Vorfall berichtet.
In sozialen Netzwerken kursiert seit Dienstagabend ein Videoausschnitt der AfD-Veranstaltung in Gera, der Höcke gestikulierend auf der Bühne zeigt. Höcke, der laut Gerichtsentscheid als Faschist bezeichnet werden darf, wiederholt schließlich nahezu vollständig den Ausruf, für den er ohnehin bereits demnächst vor Gericht erscheinen muss.
Rechtsextremer AfD-Politiker: Björn Höcke lässt Publikum SA-Losung skandieren
„Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für …“, rief Höcke und forderte das Publikum in Gera mit Gesten dazu auf, die verbotene Parole mit „Deutschland“ zu vollenden. Das Publikum ist im Video schließlich deutlich hörbar – und stimmt wie von Höcke gewünscht in die SA-Losung mit ein. Daraufhin sind Applaus und Jubel im Saal hörbar.
Höcke muss sich für die Verwendung der SA-Losung in einer Rede ohnehin bald vor Gericht verantworten. In Gera nahm Höcke darauf nun direkten Bezug – und machte sich so indirekt über das laufende Verfahren gegen ihn lustig.
„Ich stehe ja in einigen Monaten vor der Großen Strafkammer des Landes Sachsen-Anhalt, weil ich mal einen Wahlkampfabschluss gemacht habe in einem rhetorischen Dreiklang“, erklärte der AfD-Politiker, ehe er das Publikum erneut die SA-Losung skandieren ließ.
Prozesstermin unklar: Björn Höcke muss wegen SA-Losung vor Gericht
Wann der Prozess gegen Höcke beginnt, ist unterdessen weiterhin unklar. Es seien „noch nicht einmal die Akten vom Oberlandesgericht Naumburg zurück“ in Halle, erklärte eine Sprecherin des Landgerichts am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Höcke wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vorgeworfen. Er soll am 29. Mai 2021 in einer Rede im anhaltischen Merseburg (Saalekreis) die verbotene Losung „Alles für Deutschland“ der SA verwendet haben.
Höcke soll gewusst haben, dass es sich beim letzten Teil der Formel „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ um einen verbotenen Ausspruch handele, so der Vorwurf. (das)