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„Darf es nicht geben“Lauterbach will Diskriminierung von homosexuellen Männern bei Blutspende beenden

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will Diskriminierung von homosexuellen Männern bei der Blutspende beenden.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will Diskriminierung von homosexuellen Männern bei der Blutspende beenden. (Archivbild)

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will Diskriminierung von homosexuellen Männern bei der Blutspende beenden. Das geht aus einem Änderungsantrag zum Transfusionsgesetz hervor, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (Dienstag) vorliegt.

„Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein“, heißt es darin. Mit der geplanten Gesetzesänderung wird die Bundesärztekammer verpflichtet, ihre Blutspende-Richtlinien innerhalb von vier Monaten entsprechend anzupassen.

Homosexuelle Blutspender: „Versteckte Diskriminierung darf es nicht geben“

„Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung. Versteckte Diskriminierung darf es auch bei diesem Thema nicht geben“, sagte Lauterbach. „Die Bundesärztekammer muss endlich nachvollziehen, was im gesellschaftlichen Leben längst Konsens ist.“

Nach der derzeit gültigen Richtlinie der Bundesärztekammer dürfen Männer, die Sex mit Männern haben, nur dann Blut spenden, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen Sexualverkehr mit „einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner“ hatten. Bei allen anderen Personen besteht die viermonatige Sperre dagegen nur bei „häufig wechselnden Partnerinnen und Partnern“.

Karl Lauterbach mit Änderungsantrag zum Transfusionsgesetz

Die Richtlinie war zuletzt 2021 zwar leicht entschärft worden; die Deutsche Aidshilfe und andere Verbände sprachen aber weiterhin von einer Diskriminierung von Schwulen. Im Koalitionsvertrag einigten sich die Ampel-Parteien schließlich darauf, für eine Gleichbehandlung zu sorgen.

Nach dem Entwurf des Änderungsantrags wird nunmehr vorgeschrieben, dass das sexuelle Risiko, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, nur auf „Grundlage des individuellen Verhaltens der spendewilligen Person“ ermittelt werden darf. „Gruppenbezogene Ausschluss- oder Rückstellungstatbestände sind insoweit nicht mehr zulässig“, heißt es in der Begründung. Zudem dürften die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität spendewilliger Personen als solche keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein.

Seit der Aids-Krise in den 80er Jahren war es Männern, die Sex mit Männern haben, zunächst verboten, Blut zu spenden. Das Spendeverbot wurde damit begründet, dass das Sexualverhalten der genannten Personen „ein Risiko für den Empfänger von Blutprodukten“ mit sich bringen könne. (kna)