Köln/Berlin – Die Stimmzettel bei Wahlen können verwirrend und kompliziert aussehen. Was unterscheidet die Erst- und Zweitstimme? Hat die Reihenfolge der Parteinamen eine Bedeutung? Und wie wichtig ist das „perfekte Kreuz“ im Kreis?
Als wahlberechtigte Person haben Sie zwei Stimmen. Davon können Sie entweder von beiden oder auch nur einer Stimme Gebrauch machen. Auf dem Stimmzettel gibt es zwei Spalten, eine schwarz markierte linke und eine blau markierte rechte.
Was bewirke ich mit meiner Erst- und Zweitstimme?
Mit Ihrer Erststimme wählen Sie einen Abgeordneten oder eine Abgeordnete Ihres Wahlkreises, die sich für einen Sitz im deutschen Bundestag bewerben. Hinter deren Namen in der linken Spalte können Sie Ihr Kreuz beliebig setzen.
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Briefwahl.
Dort sind die Namen aller Abgeordneten aufgeführt, sowie ihr Beruf, Wohnort, und Parteizugehörigkeit. Da es in Deutschland 299 Wahlkreise gibt, sehen die Stimmzettel folglich verschieden aus.
Ihre Zweitstimme vergeben Sie in der rechten Spalte, mit der Sie eine Partei wählen, die in den Bundestag einziehen will. Mit diesem Kreuz stimmen Sie über die Verteilung der Sitze bei den einzelnen Parteien ab.
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Auf dem Stimmzettel finden Sie die Parteinamen, sowie die Namen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber der Landeslisten. Die Direktmandate aus den Erststimmen werden in die Sitze eingerechnet, die den Parteien aus den Zweitstimmen zustehen.
Wie sind die Parteien auf dem Stimmzettel angeordnet?
Die Reihenfolge, in der die Parteien aufgelistet sind, hängt von den Ergebnissen der vergangenen Bundestagswahl ab: Je mehr Zweistimmen eine Partei im Jahr 2017 erreicht hat, desto höher steht sie auf der Liste des Stimmzettels 2021. Da die CDU bei der vergangenen Wahl stärkste Partei in Nordrhein-Westfalen war, steht sie in diesem Jahr beispielsweise ganz oben auf dem Stimmzettel.
Beim „ankreuzen“ ist es egal, ob Sie tatsächlich ein Kreuz machen. Gleichermaßen gültig sind beispielweise ein Punkt oder ein Haken. Falls Sie jedoch zu viele Kreuze machen, oder den Stimmzettel anderweitig beschreiben, ist er ungültig. Das Bundeswahlgesetz schreibt vor, dass eine Stimme nicht zählt, wenn der Stimmzettel einen Zusatz oder Vorbehalt enthält. Auch eine Unterschrift fällt unter die Kategorie „Zusatz“.