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Entscheidung zu „Compact“-Verbot„Dann ist ihr Rücktritt unvermeidlich“ – Faeser gerät auch in der Ampel unter Druck

Lesezeit 3 Minuten
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) steht nach der vorläufigen Aufhebung des „Compact“-Verbots in der Kritik. (Archivbild)

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) steht nach der vorläufigen Aufhebung des „Compact“-Verbots in der Kritik. (Archivbild)

Das Verbot von „Compact“ ist vorläufig aufgehoben worden. Damit sei Faeser die „beste Wahlkämpferin der AfD“, befinden ihre Kritiker.

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, das Verbot des Magazins „Compact“ vorläufig aufzuheben, wächst die Kritik an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). „Die Ministerin hätte den alten Grundsatz beherzigen sollen, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht. So wurde dem Kampf gegen Rechtsextremismus ein Bärendienst erwiesen“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei (CDU), der Zeitung „Die Welt“ (Donnerstag). „Gerade als Innenministerin müsste sie wissen, dass die Meinungsfreiheit ein essenzielles Grundrecht ist.“

Auch innerhalb der Regierungskoalition gibt es scharfe Kritik an der SPD-Politikerin. FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle sagte dem Magazin „Der Spiegel“, die Entscheidung des Gerichts sei „peinlich für das Bundesinnenministerium“, weil sich das „Compact“-Netzwerk nun als Opfer darstellen könne. „Das hätte dem Bundesinnenministerium nicht passieren dürfen.“ Angesichts der Bedeutung von „Compact“ für die rechtsextreme Szene sei mehr Sorgfalt geboten, kritisierte Kuhle.

Kubicki: Faeser-Rücktritt bei Scheitern von „Compact“-Verbot unvermeidlich

FDP-Vize Wolfgang Kubicki sagte dem „Spiegel“, die Ministerin habe mit dem Verbot vorschnell gehandelt. „Die Entscheidung ist für eine Verfassungsministerin eine böse Klatsche, und das Schlimmste ist: Sie hat sich vor den drei ostdeutschen Landtagswahlen zur besten Wahlkämpferin der AfD inszeniert“, so der Bundestagsvizepräsident.

Er habe „keinen Zweifel“, dass es sich bei „Compact“ um ein „rechtsextremistisches Blatt“ handele, führte Kubicki im sozialen Netzwerk zudem aus. Vieles spreche dafür, dass man auf Grundlage des Strafrechts und des Jugendschutzgesetzes „hätte handeln können und müssen“, erklärte der FDP-Politiker. Die Verfassung müsse jedoch „peinlich genau“ beachtet werden. „Sollte das Verbot, was ich befürchte, gerichtlich aufgehoben werden, ist ein Rücktritt der Innenministerin unvermeidlich“, fügte Kubicki an.

Scharfe Kritik auch vom Bündnis Sahra Wagenknecht

Der stellvertretende BSW-Vorsitzende Shervin Haghsheno sprach unterdessen gegenüber der „Welt“ von einem peinlichen Eigentor Faesers mit Ansage. „Extremismus bekämpft man nicht mit Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit, sondern mit einer Politik, die die Interessen der Mehrheit der Bürger in den Mittelpunkt stellt.“

Auch Friederike Benda, ebenfalls stellvertretende Vorsitzende der Partei, kritisierte Faeser bei X und sprach von einem „untauglichen Vorgehen“, das nun zum „Bumerang“ und „Bärendienst für die Demokratie“ werde.

„Reporter ohne Grenzen“ (RSF) erklärte derweil, nach der vorläufigen Entscheidung müsse die Justiz nun die Rechtmäßigkeit des Verbots im Detail prüfen. RSF habe Faesers „Compact“-Verbot vom 16. Juli bereits früher als rechtsstaatlich fragwürdig bezeichnet. „Denn Pressefreiheit gilt auch für unbequeme und schwer erträgliche Veröffentlichungen, auch solche mit extremen Inhalten.“

„Compact“-Magazin: Gericht schließt Scheitern des Verbots nicht aus

Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Verbot des Firmengeflechts hinter „Compact“ am Mittwoch vorerst teilweise aufgehoben und damit einem Eilantrag der Herausgeber stattgegeben. Dem Gericht zufolge ist offen, ob das Verbot in der Hauptverhandlung standhält.

Eine Mitarbeiterin einer Bahnhofsbuchhandlung hält eine Ausgabe des Magazins „Compact“, um es danach aus dem Sortiment zu nehmen. (Archivbild)

Eine Mitarbeiterin einer Bahnhofsbuchhandlung hält eine Ausgabe des Magazins „Compact“, um es danach aus dem Sortiment zu nehmen. (Archivbild)

Zwar gebe es bei dem Magazin Anhaltspunkte für eine Verletzung der Menschenwürde und für eine verfassungsfeindliche Haltung. Es sei aber zweifelhaft, ob der Anteil der Beiträge, in denen diese Haltung zum Ausdruck kommt, für das gesamte Magazin derart prägend sei, dass ein Verbot verhältnismäßig sei. Vor einem Verbot eines ganzen Mediums müsse man immer auch mildere Mittel wie presserechtliche Maßnahmen oder Veranstaltungsverbote in den Blick nehmen.

Jubel bei Jürgen Elsässer nach Gerichtsentscheidung

Ob das Verbot wieder in Kraft tritt, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in der Hauptverhandlung. Das Eilverfahren stellt keine Vorentscheidung dar, da das Gericht die inhaltliche Bewertung des Verbots offen gelassen hat und nur über den Zeitpunkt des Vollzugs entschied.

Die Entscheidung des Gerichts betrifft nur die COMPACT-Magazin GmbH, die sich vor allem um das gedruckte Magazin kümmert, nicht aber andere in der Verbotsverfügung genannte Firmen oder Personen. Deren Eilanträge wurden abgewiesen.

Jürgen Elsässer, Gründer und Chefredakteur von „Compact“, feierte die Entscheidung am Mittwoch in den sozialen Netzwerken. „Champagner ist geköpft“, hieß es in einem Beitrag auf der Plattform X. Faeser reagierte unterdessen zunächst nicht auf die dem stattgegebenen Eilantrag. Im Juli hatte die SPD-Politikerin noch erklärt: „Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene.“ (mit kna)