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Krisenmanagerin während der FlutCornelia Weigand zur Landrätin im Ahrtal gewählt

Lesezeit 2 Minuten
Ahrweiler Cornelia Weigand

Cornelia Weigand ist neue Landrätin in Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Bad Neuenahr-Ahrweiler – Mehr als sechs Monate nach der verheerenden Flutkatastrophe im rheinland-pfälzischen Ahrtal ist die parteilose Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Altenahr, Cornelia Weigand, direkt im ersten Anlauf zur neuen Landrätin gewählt worden. Wie die Kreisverwaltung Ahrweiler am Sonntagabend auf ihrer Website mitteilte, kam Weigand nach vorläufigem Endergebnis auf 50,2 Prozent der Stimmen.

Der erste Kreisbeigeordnete Horst Gies (CDU) belegte demnach mit 28,2 Prozent der Stimmen abgeschlagen den zweiten Platz. Weigand ist seit rund zweieinhalb Jahren Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Altenahr. Die 50-jährige Biologin wurde nach der Flutkatastrophe überregional bekannt, weil sie das Krisenmanagement stark kritisierte. Sie lebt nach eigenen Angaben seit 2013 im Ahrtal. Die Wahlbeteiligung wurde mit 48,1 Prozent angegeben.

Flut-Katastrophe: Ex-Landrat steht weiterhin in Kritik

Die CDU Rheinland-Pfalz räumte die Niederlage von Gies im Onlinedienst Twitter ein und gratulierte Weigand zu ihrer Wahl. Gies ist seit 2011 Abgeordneter im Mainzer Landtag und vertrat seit August 2021 den bisherigen Landrat von Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), der Ende Oktober in den Ruhestand versetzt wurde. Pföhler war nach der verheerenden Flutkatastrophe Mitte Juli in die Kritik geraten.

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In Rheinland-Pfalz wurden insbesondere im Ahrtal viele Gemeinden verwüstet, 134 Menschen kamen ums Leben. Im August kündigte Pföhler an, sein Amt absehbar krankheitsbedingt nicht mehr ausüben zu können. Später beantragte er nach Angaben einer Sprecherin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion seine dauerhafte Dienstunfähigkeit.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte Anfang August Ermittlungen gegen ihn und ein weiteres Mitglied des Krisenstabs eingeleitet. Als Grund wurde der Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen genannt.