Pandemie in NRWLand definiert Regeln für Corona-Tests in Schulen und Kitas
Düsseldorf/Köln – Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat verbindlich die Voraussetzungen für Coronatests und Betreuung in Kitas und Schulen geregelt. Die auf seiner Homepage veröffentlichte Neufassung der ab 8. August gültigen Corona-Schutzverordnung definiert Durchgriffsrechte für Erzieher und Lehrkräfte bei ungetesteten Kindern mit typischen Symptomen.
Grundsätzlich sollen Eltern über Kitas und Schulen Corona-Schnelltests gestellt bekommen, um ihre Kinder anlassbezogen und freiwillig zu Hause testen zu können. Das hatten die Ministerinnen für Familie und Schule vergangene Woche angekündigt.
Zum Schulbereich heißt es in der neuen Verordnung, bei Unterrichtsveranstaltungen und Betreuungsangeboten mache die verantwortliche Lehr- oder Betreuungsperson „die weitere Teilnahme von Schülerinnen und Schülern, die offenkundig typische Symptome einer Atemwegsinfektion aufweisen, vom negativen Ergebnis eines unter Aufsicht durchgeführten Coronaschnelltests abhängig“.
Falls hingegen ein zu Hause gemachter Negativtest vom selben Tag vorgelegt werde, werde darauf verzichtet. Eine entsprechende Bestätigung müsse bei minderjährigen Schülern von mindestens einem Sorgeberechtigten kommen. „Nur bei einer offenkundigen, deutlichen Verstärkung der Symptome erfolgt eine neue Testung in der Schule“, stellt die zunächst bis zum 25. August geltende Verordnung klar.
Schülerinnen und Schüler sollen nach Sommerferien getestet werden
Ähnlich lauten die Neuregelungen für den Bereich der Kitas und Kindertagesbetreuung. Auch hier können Betreuer oder Träger die Anwesenheit eines Kindes mit einschlägigen Anzeichen einer Atemwegserkrankung in der Einrichtung von einem tagesaktuellen Negativtest abhängig machen.
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Am ersten Schultag nach den Sommerferien - also am 10. August oder einen Tag später für Erstklässler - erhalten alle Schüler die Möglichkeit, sich in der Schule selbst zu testen, wie Ministerin Dorothee Feller (CDU) angekündigt hatte.
Das Gesundheitsministerium hält zudem seine Empfehlungen für die bekannten Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen für Privatpersonen, Unternehmen und Veranstaltungen aufrecht: Dazu zählen Impfen, 1,5 Meter Mindestabstand zu fremden Personen, Maske in Innenräumen, wo kein Abstand eingehalten werden kann, und gründliches Händewaschen. (dpa)