ProzesseAfD-Landeschef Höcke wieder wegen SA-Parole vor Gericht

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Das Landgericht Halle hatte Björn Höcke im Mai wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen bereits verurteilt.

Das Landgericht Halle hatte Björn Höcke im Mai wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen bereits verurteilt.

Björn Höcke kehrt auf die Anklagebank in Halle zurück. Auch in einem zweiten Verfahren muss sich der AfD-Politiker wegen einer NS-Parole verantworten. Bislang weist er die Vorwürfe zurück.

In Halle hat der zweite Prozess gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden und Fraktionschef Björn Höcke begonnen. Der Angeklagte wollte zum Auftakt der Verhandlung des Landgerichts Halle nicht gefilmt oder fotografiert werden.

Höcke soll im Dezember 2023 im Thüringischen Gera die verbotene Parole „Alles für Deutschland“ angestimmt haben, indem er die ersten beiden Wörter aussprach und das Publikum der AfD-Veranstaltung animierte, den Spruch zu vervollständigen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Politiker das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last.

Erste Verurteilung noch nicht rechtskräftig

Das Landgericht Halle hatte den AfD-Politiker am 14. Mai wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen bereits zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 130 Euro verurteilt. Es um eine Rede Höckes bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg in Sachsen-Anhalt im Mai 2021, an deren Ende er die Parole aussprach. Die Kammer um den Vorsitzenden Richter Jan Stengel war überzeugt, dass Höcke wusste, dass die SA-Parole verboten ist. „Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt.“

Rechtskräftig ist das Urteil nicht. Höckes Verteidiger legten Revision ein. Der Politiker hatte stets seine Unschuld betont. Er habe die Parole nicht gekannt, auch nicht als ausgebildeter Geschichtslehrer.

Publikum vervollständigte Nazi-Spruch

Bei dem zweiten Fall im Dezember 2023 soll Höcke die Parole angestimmt haben, obwohl er wusste, dass wegen des ersten Falles schon ein Strafverfahren gegen ihn lief. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wusste er somit zu dem Zeitpunkt sicher von der Strafbarkeit. Im Fall einer Verurteilung erwartet den 52-Jährigen laut Landgericht Halle eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Nach dem heutigen Prozessauftakt ist für kommenden Mittwoch ein zweiter Verhandlungstag geplant. Dann könnte das Urteil fallen.

Dritter Prozess steht in Mühlhausen an

Höcke steht auch noch ein dritter Prozess ins Haus. Das Landgericht Mühlhausen in Thüringen hat eine Anklage gegen Höcke wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Konkret geht es um einen Post von Höcke bei Telegram aus dem Jahr 2022, in dem es um eine Gewalttat in Ludwigshafen und das angebliche Verhalten vieler Einwanderer geht. Verhandlungstermine stehen hier noch nicht fest. (dpa)

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