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BundesanwaltschaftVersuchter Mord? - Anklage gegen Hanna S. erhoben

Lesezeit 2 Minuten
Die mutmaßliche Linksextremistin soll im Februar 2023 in Budapest gemeinsam mit anderen drei Menschen überfallen haben. (Archivbild)

Die mutmaßliche Linksextremistin soll im Februar 2023 in Budapest gemeinsam mit anderen drei Menschen überfallen haben. (Archivbild)

Sie soll mit anderen mitten in Budapest Menschen angegriffen haben, die aus ihrer Sicht dem rechten Spektrum angehören. Die Bundesanwaltschaft erhebt Anklage - unter anderem wegen versuchten Mordes.

Eine im Mai in Nürnberg verhaftete mutmaßliche Linksextremistin muss sich voraussichtlich bald vor Gericht verantworten. Die Bundesanwaltschaft (GBA) in Karlsruhe hat Anklage gegen Hanna S. vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) München erhoben. Der Vorwurf lautet auf versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer Kriminellen Vereinigung.

Die Frau soll sich nach Überzeugung der obersten deutschen Anklagebehörde spätestens Anfang Februar 2023 einer linksextremistischen Vereinigung angeschlossen haben, die mit Gewalt gegen Menschen aus dem rechten Spektrum vorgeht. Hanna S. soll dabei in der ungarischen Hauptstadt Budapest an zwei Überfällen auf drei Menschen beteiligt gewesen sein.

Opfer mit Schlagstöcken und Hammer attackiert

Ihr wird vorgeworfen, ihre Opfer im Februar vergangenen Jahres gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Vereinigung erst unauffällig verfolgt und dann blitzartig unter anderem mit Schlagstöcken angegriffen zu haben. Beim ersten Überfall sei ein Mann zu Boden geschlagen und mit großer Wucht mit Schlagstöcken auf seinen Kopf und Oberkörper eingeprügelt worden. Er erlitt schwere Kopfwunden.

Beim zweiten Überfall einen Tag später wurde zwei Personen mit Schlagstöcken und einem Hammer traktiert, so die Anklage. Dann wurden die Opfer mit Pfefferspray besprüht. Sie trugen Platzwunden und Prellungen davon.

Anwalt spricht von Eskalation

Der Anwalt von Hanna S., Yunus Ziyal, sprach von einer „überdrehten und eskalativen Anklage“. Eine „Auseinandersetzung mit Neonazis“ als versuchten Mord einzustufen, spreche nicht für eine nüchterne juristische Prüfung der Geschehnisse seitens der GBA.

So habe der Bundesgerichtshof es seinerzeit abgelehnt, den Haftbefehl auch wegen versuchten Mordes zu erlassen, sondern sich stattdessen auf die beiden anderen Vorwürfe - gefährliche Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung - beschränkt.

Vereinigung lehnt demokratischen Rechtsstaat ab

Angehörige der Vereinigung, bei der Hanna S. Mitglied gewesen sein soll, teilen laut Bundesanwaltschaft eine militante linksextremistische Ideologie und lehnen den demokratischen Rechtsstaat ab. Der Vereinigung werden mindestens fünf Attacken auf Personen zugerechnet, die aus Sicht der Angreifer dem rechten Spektrum zuzuordnen waren. Hanna S. war am 6. Mai in Nürnberg festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft.

Die Vorfälle ereigneten sich anlässlich des sogenannten Tags der Ehre, zu dem Rechtsextremisten aus ganz Europa jedes Jahr nach Budapest kommen, um des Ausbruchsversuchs der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt am 11. Februar 1945 zu gedenken. (dpa)