NRW bundesweit alleinSchule startet nach Osterferien ohne Testkonzept
Köln – Mit Beginn der Schule nach den Osterferien am Montag, 25. April, wird sich für Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen einiges ändern. Die Maskenpflicht war bereits in der Woche vor den Ferien abgeschafft worden, und nun entfällt auch das „anlasslose“ Testen in den Schulen, wie das Ministerium bereits am 18. März mitgeteilt hatte.
Während Elternverbände und Schulleiter die Rückkehr zur Maskenpflicht und dem Testen fordern, hat NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) ihren Kurs bekräftigt: „Überall in der Gesellschaft wurden die Corona-Maßnahmen zurückgenommen, da darf Schule keine Ausnahme sein“, sagte Gebauer der „Rheinischen Post“ am Montag. Auch Kinder, Jugendliche und die Lehrkräfte müssten an den Lockerungen teilhaben. Habe jemand Corona-Symptome, so gebe es nach wie vor genügend Testmöglichkeiten.
Gebauer bekräftigte, dass es ein Verbot für eine schulinterne Maskenpflicht gebe. „Ich kann das den Schulgemeinschaften nicht freistellen, weil ein Beschluss zum Beispiel von einer Schulkonferenz nicht über einem Infektionsschutzgesetz des Deutschen Bundestages stehen kann.“ Schüler und Lehrer dürften aber selbstverständlich zum Selbstschutz weiter Maske tragen.
Gebauer untersagt Schulen individuelle Masken-Anordnungen
In fast allen Bundesländern besteht bereits seit dem 2. April keine Maskenpflicht mehr an den Schulen. Grund ist das geänderte bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz, das mit dem Wegfall der meisten Corona-Regeln auch die Maskenpflicht in Innenräumen abschafft. Damit können einzelne Bundesländer auch keine Maske mehr anordnen – es sei denn, sie erklären sich zu Corona-Hotspots.
Von dieser Möglichkeit haben allerdings nur Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern Gebrauch gemacht. An den Schulen in diesen beiden Ländern gibt es daher noch eine Maskenpflicht – zwar nicht am Platz im Klassenraum, aber bei der Bewegung im Schulgebäude.
Das Landesparlament in Düsseldorf stimmte gegen einen Antrag der Opposition, NRW zum Hotspot zu erklären. Eine allgemeine Masken-Anordnung für Schulen ist daher nicht möglich gewesen, und Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) untersagte darüber hinaus ausdrücklich die Einführung einer schulinternen Maskenpflicht.
Dabei wäre es durchaus möglich gewesen, auch bei einem Wegfall der Maskenpflicht zumindest in der ersten Zeit nach den Osterferien noch ein gewisses Maß an Schutzmaßnahmen beizubehalten. Viele Familien haben die Zeit für Urlaubsreisen genutzt, und die wiedergewonnene Mobilität stellt hinsichtlich der Infektionslage einen Unsicherheitsfaktor dar. Zudem stehen Abiturklausuren an, bei denen viele Schülerinnen und Schüler in einem Raum sitzen werden. Ausfälle hierbei wären für alle Beteiligten besonders schmerzhaft.
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Anders als bei der Maskenpflicht können die Bundesländer über Coronatests an den Schulen selber bestimmen. Fast alle Bundesländer führen daher die verpflichtenden Antigen-Tests in den Schulen zumindest in der Zeit direkt nach den Osterferien weiter.
Aus dem Schulministerium in Düsseldorf hieß es dagegen am Mittwoch auf die Frage nach möglichen Schutzmaßnahmen an den ersten Schultagen: „Mit dem Ende der anlasslosen verpflichtenden Testpflicht in den Schulen nach den Osterferien werden keine Testmaterialien zur Verfügung gestellt und es rückt die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder und die Eigenverantwortung jedes Einzelnen für seine Gesundheit wieder verstärkt in den Mittelpunkt. Es bleibt jedem unbenommen, die vorhandenen Testmöglichkeiten und die gut ausgebaute sonstige Testinfrastruktur zu nutzen.“
Lediglich Sachsen hat wie Nordrhein-Westfalen überhaupt kein Testkonzept nach den Ferien. Es heißt dort aber anders als in NRW, dass Selbsttest an den Schulen zur Verfügung stehen. In Schleswig-Holstein wurde die Testpflicht bereits am 19. März abgeschafft. Hier haben alle Schülerinnen und Schüler aber immerhin flächendeckend Testkits mit nach Hause bekommen mit der Aufforderung, diese vor dem ersten Schultag am 19. April einzusetzen.
Hier wird zum Schulanfang in den Schulen getestet
Hamburg führt neben der Beibehaltung der Maske die Testpflicht zweimal wöchentlich auf zunächst unbestimmte Zeit weiter, ähnlich handhaben es Thüringen und das Saarland.
In Mecklenburg-Vorpommern wird dreimal pro Woche bis zum 27. April verpflichtend getestet (hier ist der erste Schultag am 21. April). In Rheinland-Pfalz gilt für Ungeimpfte bis zum 29. April, also in der ersten Woche nach den Ferien dort, ebenfalls eine zweimalige Testpflicht. In Hessen wird bis Anfang Mai dreimal pro Woche getestet, auch in Brandenburg gibt es in der ersten Schulwoche Tests.
Niedersachsen geht so weit, in der ersten Woche nach den Ferien alle Schülerinnen und Schüler täglich zu testen. Hier ruft das Kultusministerium sogar explizit dazu auf, auch weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen. In Sachsen-Anhalt musste zum ersten Schultag ein negativer Testnachweis erbracht werden bzw. ein Test in der Schule gemacht werden, ein zweiter Test in der ersten Woche ist obligatorisch.
In Baden-Württemberg wird zwar nach den Ferien grundsätzlich nicht mehr getestet, jedoch besteht an Einrichtungen mit sonderpädagogischem Schwerpunkt eine Testpflicht sogar bis zum Sommer.
Werden Schülerinnen und Schüler weiter Maske tragen?
In Nordrhein-Westfalen bleibt abzuwarten, ob Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte tatsächlich mehrheitlich auf eine Mund-Nase-Bedeckung verzichten werden. Sehr gut möglich ist, dass viele freiwillig weiter zur Maske greifen, um sich zu schützen und den Präsenzunterricht aufrecht zu erhalten.
Dies gilt im übrigen nicht nur für Schulen: Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der dpa trägt eine Mehrheit der Deutschen (58 Prozent) generell noch eine Maske in Innenräumen, beispielsweise beim Einkaufen.19 Prozent verzichten demnach auf eine Maske, 23 Prozent tagen sie „hin und wieder“. Eine Maskenpflicht ist fast bundesweit nur noch in Praxen, Pflegeheimen, Kliniken, Bussen, Flugzeugen und Bahnen möglich. (mit dpa)