Das Bundeskabinett hat den Weg für die ab kommendem Jahr geplanten Gas- und Strompreisbremsen geebnet.
Entlastung ab 2023Bundeskabinett beschließt Energiepreisbremsen
Die Gas- und Strompreisbremse haben die nächste Hürde genommen. Wie das Bundeswirtschaftsministerium am Freitagnachmittag mitteilte, hat das Bundeskabinett beiden Gesetzentwürfe zu den Entlastungen für Energiekunden zugestimmt.
Anschließend sollen Bundestag und Bundesrat die Energiebremsen noch im Dezember final beschließen, damit sie wie geplant im kommenden Jahr in Kraft treten können. Mit den milliardenschweren Preisbremsen reagiert die Bundesregierung auf stark gestiegene Energiepreise. Sie sollen ab dem kommenden Jahr Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedern.
Gas- und Strompreisbremse werden von Bundestag und -rat im Dezember final beschlossen
Am Mittwoch, 23. November, ist beschlossen worden, dass Strom-, Gas- und Wärmpreise für einen Anteil des Verbrauchs begrenzt werden. In einem ersten Schritt hatten Bundestag und Bundesrat bereits eine Dezember-Einmalzahlung beschlossen, die Fernwärme- und Gaskunden zugutekommen soll.
Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für Wärmekunden soll der Preis bis zur 80-Prozent-Grenze 9,5 Prozent betragen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten.
Als Entlastung beim Strompreis sollen Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Die bis April 2024 befristeten Bremsen sollten ursprünglich ab März des kommenden Jahres greifen. Bürger und Unternehmen sollen nun aber rückwirkend auch für Januar und Februar entlastet werden. Im März sollen dafür die Entlastungsbeträge für die beiden vorherigen Monate mit angerechnet werden. (dpa)