AboAbonnieren

Entlastungslücke geschlossenGaspreisbremse soll rückwirkend ab Januar gelten

Lesezeit 2 Minuten
Eine Frau kontrolliert einen Heizkostenverteiler an der Heizung. (Symbolbild)

Eine Frau kontrolliert einen Heizkostenverteiler an der Heizung. (Symbolbild)

Die Reduzierung der Gas- und Wärmepreise soll zwar erst am 1. März greifen. Verbraucher sollen aber auch für die Monate Januar und Februar entlastet werden.

Bei der Gaspreisbremse sollen Bürger und Unternehmen rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 entlastet werden. Klar war bislang eine Entlastung ab März 2023 bis zum Frühjahr 2024.

Wie aus einem der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag vorliegenden Gesetzentwurf hervorgeht, soll der für den Monat März ermittelte Entlastungsbetrag auf die Monate Januar und Februar „gleichsam rückwirkend“ erstreckt werden. Zuvor hatte der „Spiegel“ darüber berichtet.

Gaspreisbremse soll Haushalte entlasten

Geplant ist dieses Vorgehen auch bei der Strompreisbremse. Die Bundesregierung reagiert mit den milliardenschweren Energiepreisbremen auf stark gestiegene Energiepreise und will Belastungen für private Hauhalte und Unternehmen abfedern. In einem ersten Schritt hatten Bundestag und Bundesrat eine Dezember-Einmalzahlung beschlossen.

Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten.

Entlastungen für Industrie sind an Bedingungen geknüpft

Für Fernwärme soll der garantierte Bruttopreis bei 9,5 Cent liegen. Auch für die Industrie ist eine Gaspreisbremse geplant, und zwar bereits ab Januar. Diese großen Verbraucher sollen einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde netto für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten.

Die Entlastungen für die Industrie sind an Bedingungen geknüpft. So dürfen während der Dauer der Stabilisierungsmaßnahme grundsätzlich keine Dividenden gezahlt werden, heißt es im Entwurf.

„Abwehrschirm“ mit Volumen bis zu 200 Milliarden Euro

Der weitaus größte Teil der Energiepreisbremsen soll über einen „Abwehrschirm“ mit einem Volumen bis zu 200 Milliarden Euro finanziert werden, der Bund macht dazu neue Schulden.

Bei der Gaspreisbremse sollen Bürger und Unternehmen rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 entlastet werden.

Bei der Gaspreisbremse sollen Bürger und Unternehmen rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 entlastet werden.

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine habe die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa im Verlauf des Jahres 2022 immer weiter verschärft, heißt es im Entwurf. Insbesondere die zuletzt sehr großen Preissteigerungen bei Erdgas und Wärme stellten eine „erhebliche, teilweise existenzbedrohende Belastung“ für die Bevölkerung und Unternehmen in Deutschland dar. „Sie sind eine enorme gesellschafts- und wirtschaftspolitische Herausforderung.“

Die Preisbremsen sollten die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Die Bundesregierung hatte dazu eine Expertenkommission eingesetzt. (dpa)