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„Aus gesundheitlichen Gründen“Altkanzler Gerhard Schröder gibt Gerichtsstreit um Büro auf

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Gerhard Schröder neben seiner Ehefrau bei einer Veranstaltung zum Tag der Deutschen Einheit.

Gerhard Schröder (r.) bei einem seiner bisher letzten öffentlichen Auftritte am 3. Oktober 2024.

Der Altkanzler ist immer seltener in der Öffentlichkeit präsent. Jetzt zieht er nach erneutem Scheitern einen Schlussstrich unter den Bürostreit.

2025 jährt sich die Abwahl von Gerhard Schröder aus dem Bundeskanzleramt zum 20. Mal. Zwei Jahrzehnte nach der gescheiterten Vertrauensfrage und Schröders legendärem Auftritt in der „Elefantenrunde“ am Wahlabend 2005 dreht sich beim Altkanzler längst nur noch wenig um seinen politischen Einfluss.

Zuletzt standen in der Berichterstattung um den inzwischen 81-Jährigen gerade zwei Bereiche im Vordergrund: Einerseits ging es um den Versuch von Schröder und dessen Team, sein staatlich finanziertes Büro im Bundestag wieder beziehen zu dürfen.

Gerhard Schröder: Schlussstrich nach erneutem Scheitern vor Gericht

Darüber hinaus wurde im Februar öffentlich, dass sich Schröder wegen einer Burnout-Diagnose in klinischer Behandlung befinde. Zuvor wurden die öffentlichen Auftritte – sei es für offizielle Anlässe oder auf den Social-Media-Kanälen seiner Frau So-yeon Schröder-Kim (44) – schon immer seltener.

Nun zieht Schröder laut „Table.Media“ den nächsten Schlussstrich – und das offenbar „aus gesundheitlichen Gründen“. Dem Bericht zufolge lässt Schröders Team den Kampf um das Bundestags-Büro nach dem Scheitern in dritter Instanz ruhen.

Wie der Berliner Verlag berichtet, habe die Sekretärin des Altkanzlers dessen Anwalt über die Entscheidung informiert – und sie rund zwei Monate nach den Medienberichten um Schröders Erkrankung mit seiner gesundheitlichen Lage begründet.

SPD-Fraktion soll Schröders ehemalige Räume nutzen

Anfang des Jahres wurden Schröder „Konzentrations- und Gedächtnisschwierigkeiten sowie Schlafstörungen“ attestiert. Schon da gab es eher sorgenvolle Reaktionen auf das Gesundheits-Update – die werden nun nicht geringer.

Vor mittlerweile drei Jahren war es der Haushaltsausschuss des Bundestages, der über die Stilllegung des Schröder-Büros entschied. Die Räumlichkeiten sollten stattdessen wieder von Mitgliedern der SPD-Bundestagsfraktion genutzt werden.

Daraufhin begann der Rechtsstreit, bei dem sich Schröder durch mehrere Instanzen klagte – bis zur aktuellen Entscheidung, das Verfahren ruhen zu lassen. Zuletzt war es ein Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, der die Klage abgewiesen hatte.