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Verdacht der FalschaussageLandtag soll Immunität von Ex-AfD-Chef Pretzell aufheben

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Jochen Ott

Düsseldorf – Die Staatsanwaltschaft in Leipzig hat die Aufhebung der Immunität des früheren AFD-Fraktionschefs Marcus Pretzell beim Präsidenten des Düsseldorfer Landtags beantragt. Das bestätigte die Leipziger Staatsanwältin Christine Schumann dem „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Dem Antrag liegt zugrunde, dass nach Ablauf der Genehmigungsfristen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Herrn Pretzell wegen uneidlicher Falschaussage in einem strafrechtlichen Prozess beabsichtigt ist“, sagte die Sprecherin unserer Zeitung. Für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens sei ein Anfangsverdacht für ein strafbares Handeln ausreichend.

Ob die mutmassliche Falschaussage im Zusammenhang mit dem Prozess gegen Pretzells Ehefrau Frauke Petry steht, blieb zunächst unklar. Die frühere Bundesvorsitzende der AfD war im Oktober vergangenen Jahres wegen Subventionsbetrug, Untreue und Steuerhinterziehung verurteilt worden. Sie soll finanzielle Förderungen nach einer Firmeninsolvenz zweckentfremdet haben. Das Landgericht Leipzig hatte die Politikerin zu einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt. In dem Verfahren war Frauke Petry von ihrem Mann verteidigt worden. Das Landgericht hob damit ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig auf, dass Petry im Januar 2021 freigesprochen hatte.

Mit Marcus Pretzell als Spitzenkandidat hatte die AfD im NRW-Wahlkampf 2017 erstmals den Einzug in den Landtag geschafft. Der Jurist wurde zum Fraktionsvorsitzenden gewählt. Wegen Unstimmigkeiten über den Kurs der AfD hatte Pretzell seine Partei aber bereits wenige Monate nach der Landtagswahl verlassen. Er behielt aber sein Mandat und gehört dem Düsseldorfer Parlament seitdem als fraktionsloser Abgeordneter an. Auch Frauke Petry legte damals ihre Ämter nieder.

Sollte der Landtagspräsident dem Antrag zustimmen, wäre Pretzell der dritte Abgeordnete, dessen Immunität in der laufenden Legislaturperiode aufgehoben würde. Zuvor war die Immunität eines CDU-Politikers und die eines Mitglieds der AfD-Fraktion aufgehoben worden, erklärte ein Parlamentssprecher. Die Legislaturperiode endet am 31. Mai. Nach Paragraf 153 Strafgesetzbuch kann eine uneidliche Falschaussage mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren bestraft werden.