Beamte in NRW dürfen erst nach der fünften Überstunde überhaupt welche aufschreiben. Bei der Polizei wurde das bislang locker gehandhabt. Jetzt wird die Regelung durchgezogen.
GdP kritisiert ÜberstundenregelStreit zwischen Polizeigewerkschaft und Innenminister Reul
Eine Rundverfügung zu Überstunden sorgt für Ärger bei der Polizei: Mit dem Schreiben vom 1. Februar (liegt der dpa vor) lässt das Innenministerium klarstellen, dass fünf Stunden Mehrarbeit pro Monat unter die „Bagatellgrenze“ fallen und nicht angerechnet werden dürfen. Laut Gewerkschaft der Polizei (GdP) wird damit eine 24 Jahre alte Praxis über den Haufen geworfen. GdP-NRW-Chef Michael Mertens warf Innenminister Herbert Reul (CDU) vor, „die Arbeitszeit durch die Hintertür zu erhöhen.“
GdP-Chef über Reul: „Mehr als nur unsensibel“
Hintergrund: Seit dem Jahr 2000 gilt für alle Beamten im Land die besagte „Bagatellgrenze“, wonach man erst nach fünf Überstunden überhaupt welche aufschreiben darf. Laut GdP wurden die ersten Überstunden bei der Polizei bisher dennoch als Arbeitszeit erfasst. Das wird nun formell unterbunden. Laut „Rheinischer Post“ verweist das Land darauf, dass dies die Ausübung geltenden Rechts sei. In der Rundverfügung werden alle Polizeibehörden um die „strikte Beachtung und unverzügliche Umsetzung“ gebeten.
GdP-Chef Mertens kritisierte gegenüber der dpa das Timing des Landes: „Die neue Regelung kommt in Zeiten, in denen die Polizei bereits bis zum Limit belastet ist: Silvester, jetzt Karneval, dann Fußball-EM, mögliche Castortransporte - und dazu der polizeiliche Alltag. Es ist mehr als nur unsensibel von Innenminister Reul, genau in dieser Zeit die Arbeitszeit durch die Hintertür zu erhöhen.“
Das Innenministerium hatte bereits im vergangenen April in einem „Sensibilisierungserlass“ gewarnt, dass die Abrechnung von Mehrarbeit bei der Polizei neu geregelt werden müssen. Der Landesrechnungshof hatte die Überstundenregelungen zuvor kritisiert. (dpa)