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Gewalt gegen EinsatzkräfteBundeskanzler Scholz verurteilt Angriffe an Silvester „auf das Schärfste"

Lesezeit 2 Minuten
Bundeskanzler Olaf Scholz sitzt an einem Tisch, neben ihm sind die Fahnen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat sich bestürzt über die Angriffe auf Einsatzkräfte in der Silvesternacht gezeigt.

In der Silvesternacht waren Einsatzkräfte massiv angegriffen worden. Zum Teil musste die Polizei Feuerwehrleute beim Löschen von Bränden gegen Angriffe zu schützen.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat sich bestürzt über die Angriffe auf Einsatzkräfte in der Silvesternacht gezeigt. Der Kanzler und die gesamte Bundesregierung verurteilten die „teils massiven“ Übergriffe auf Einsatzkräfte und auch auf Journalisten „auf das Schärfste“, sagte Vizeregierungssprecherin Christiane Hoffmann am Montag in Berlin. Der Rechtsstaat dürfe nicht zulassen, dass Einsatzkräfte „diesen Übergriffen ausgesetzt“ seien, sagte sie. Ausdrücklich danke die Bundesregierung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienste für ihren „mutigen Einsatz“ in der Silvesternacht.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) forderte eine strenge Bestrafung der Täter. „Das ist ein Ausmaß an Gewalt, das fassungslos und wütend macht - und es zeigt eine Verrohung, die konsequentes Handeln erfordert“, erklärte die Ministerin in Berlin. Wer Polizeibeamte und Rettungskräfte angreife, „muss mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft werden“.

Faeser fordert strenge Strafverfolgung

Wer in der Silvesternacht Rettungskräfte oder Polizisten angegriffen hat, sollte dafür aus Sicht von Faeser unbedingt strafrechtliche Konsequenzen spüren. Eine erneute Gesetzesänderung hält die SPD-Politikerin dagegen nicht für notwendig. „Die Strafvorschriften zum Schutz von Polizei- und Rettungskräften sind in den letzten Jahren - zu Recht - erheblich verschärft worden“, sagte Faeser am Montag.

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Nun zeige sich, wie notwendig die Gesetzesänderung von 2017 gewesen sei. Entscheidend sei, dass diese Strafvorschriften nun auch mit aller Konsequenz gegen „Chaoten und Gewalttäter“ angewandt und durchgesetzt würden. „Empfindliche Freiheitsstrafen können damit verhängt werden“, betonte die Ministerin. Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, sagte: „Jeder gezielte Angriff auf einen Mensch in Uniform muss zu Ermittlungen und einer Gerichtsverhandlung mit hartem Urteil führen“.

33 verletzte Einsatzkräfte in Berlin nach Silvesternacht

Zudem müsse jeder Übergriff auf Beschäftigte der Polizei aktenkundig gemacht werden, denn nur so entstehe ein realistisches Bild. Notwendig seien auch eine gute psychologische und seelsorgerische Betreuung der Einsatzkräfte sowie ausreichend Dienstsport, Kuren und Rehabilitationszeiten. In mehreren Städten waren Polizei- und Rettungskräfte in der Silvesternacht bei ihrer Arbeit behindert sowie mit Böllern und Raketen beschossen worden. Nirgends nahmen diese Attacken jedoch ein solches Ausmaß an wie in Berlin.

Feuerwehr und Polizei zählten in der Hauptstadt insgesamt 33 verletzte Einsatzkräfte. Im Mai 2017 trat das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften in Kraft. Seither können Angriffe auf Polizisten, ermittelnde Staatsanwälte, Feldjäger und andere Sicherheitskräfte mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden.

Zuvor hatte es eine besondere Strafandrohung zudem nur für Angriffe bei Vollstreckungshandlungen wie etwa Festnahmen gegeben, seit der Reform auch während jeder anderen Diensthandlung. Ebenso geschützt werden durch die Änderung Kräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste.