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„Hängt die Grünen“Zwickau geht gegen Beschluss zu Wahlplakaten des „III. Wegs“ vor

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Wahlplakate Symbol

Autos fahren an Wahlplakaten zur Bundestagswahl 2021 vorbei. (Symbolbild)

Zwickau – Die Stadt Zwickau will gegen einen Gerichtsbeschluss vorgehen, wonach die Plakate der rechtsextremen Splitterpartei „III. Weg“ mit dem Slogan „Hängt die Grünen“ bleiben dürfen. Die Kommune halte die Entscheidung für falsch und werde deshalb beim Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschwerde einlegen, um die Entfernung der Plakate zu erreichen, teilte Zwickau am Dienstagnachmittag mit.

Am Vormittag hatte das Verwaltungsgericht Chemnitz bekannt gegeben, dass es einem Eilantrag des „III. Wegs“ stattgibt. Die Partei hatte sich gerichtlich gegen einen Beschluss der Stadt Zwickau vom vergangenen Mittwoch gewehrt, dass sie ihre Plakate innerhalb von drei Tagen abhängen sollte. Das Chemnitzer Gericht entschied dazu laut Mitteilung vom Dienstag, dass die Plakate der Partei weiter in Zwickau hängen bleiben dürfen - allerdings unter der Auflage, dass sie 100 Meter entfernt sein müssen von Wahlwerbung der Grünen.

Inhaltlich mache es keinen Unterschied, ob die Plakate 100 Meter entfernt hingen, sagte die Zwickauer Oberbürgermeisterin Constance Arndt (parteilos). „Die Aufforderung, die Grünen zu hängen, ist und bleibt vollkommen indiskutabel, undemokratisch und unverantwortlich!“ (dpa)