Ein Gericht hält bestimmte Beschränkungen im Rahmen der neuen Bezahlkarte für Asylbewerber für rechtswidrig.
Bargeldbeschränkung sind rechtswidrigErfolgreiche Klage gegen Bezahlkarte für Geflüchtete in Hamburg
Erstmals hat eine geflüchtete Familie erfolgreich gegen die neue Bezahlkarte für Asylbewerber in Hamburg geklagt. Das Sozialgericht der Hansestadt hält die pauschale Bargeldbeschränkung im Rahmen der Karte für rechtswidrig, wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte und Pro Asyl am Mittwoch mitteilten. Das Gericht bemängelte demnach in einer Eilentscheidung die pauschale Festsetzung des Bargeldbetrags auf 50 Euro pro Monat pro Person, ohne dass persönliche oder örtliche Umstände der Geflüchteten eine Rolle spielten. Die Ausländerbehörde müsse den Einzelfall prüfen, bevor eine Bargeldsumme festgelegt werde. Die Behörde kann gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.
Bis auf Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben sich die Bundesländer auf die einheitliche Einführung einer Bezahlkarte verständigt. Hamburg hatte bereits im Februar als erstes Bundesland eine Bezahlkarte eingeführt, die Asylbewerber statt Bargeld erhalten. Monatlich 185 Euro pro Erwachsenem überweist das Amt für Migration auf die Visa-Guthaben-Karte. Davon können 50 Euro bar abgehoben werden. Die Karte kann überall dort eingesetzt werden, wo Kartenzahlung akzeptiert ist, nicht für Überweisungen und im Online-Handel. So soll verhindert werden, dass Geld ins Ausland fließt.
Mehrere Klagen
Mit mehreren Klagen zielen Pro Asyl und die Gesellschaft für Freiheitsrechte zur Zeit darauf ab, die Einführung von Bezahlkarten in deutschen Bundesländern zu stoppen, weil sie in ihren Augen Grundrechte von Geflüchteten verletzen. „Die Bezahlkarte in Hamburg erschwert den Alltag der Betroffenen massiv“, sagte eine Sprecherin von Pro Asyl. Günstige Onlineeinkäufe oder private Gebrauchtwareneinkäufe seien mit der Bezahlkarte ebenso wenig möglich wie der Abschluss eines Handyvertrags oder die Anmeldung im Sportverein.
Familie in Hamburg
In Hamburg hatte eine Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind geklagt, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung lebt. Sie können bislang monatlich 110 Euro mit der Karte abheben - 50 Euro pro Erwachsenem und 10 Euro für das Kind. Das Gericht sprach ihnen knapp 270 Euro Bargeld zu. Dabei spielte auch eine Rolle, dass die Mutter mit einem zweiten Kind schwanger ist.
Das Gericht sprach sich aber nicht grundsätzlich gegen den Einsatz von Bezahlkarten aus. Vor dem Hintergrund des allgemeinen gesellschaftlichen Trends zu Kartenzahlung scheine dies nicht schon per se diskriminierend. Entscheidend sei, wie die Karte eingesetzt werden könne.
Die Entscheidung zeige, welcher bürokratische Irrsinn auf die Kommunen zukomme, die eine Bezahlkarte einführen wollten, so die Sprecherin von Pro Asyl. „Sie sollten sich dreimal überlegen, ob sie sich diese Mehrbelastung ihrer Verwaltung wirklich leisten können.“ (KNA)