Der Kölner Runde Tisch für Flüchtlingsfragen empfiehlt, die Bezahlkarte mit Bargeldlimit in Köln nicht einzuführen.
AsylrechtBezahlkarte für Geflüchtete stößt in Köln auf Kritik — „Staatlich verordnete Diskriminierung“
Die von Bund und Land angestrebte Bezahlkarte mit Bargeldlimit für Asylbewerber stößt in Köln weiter auf Kritik. Am 20. Juni hatten sich die Regierungschefinnen und -chefs der Länder auf einen Bargeldbetrag von 50 Euro pro Monat geeinigt. So solle verhindert werden, dass mit Bargeld Schlepper bezahlt werden oder Gelder ins Herkunftsland fließen, heißt es zur Begründung. Viele Städte und Gemeinden versprechen sich von einer Bezahlkarte für Geflüchtete mittelfristig auch weniger Verwaltungsaufwand.
Der Kölner Runde Tisch für Flüchtlingsfragen, an dem Vertreterinnen und Vertreter der Kölner Sozialverbände, von Integrationsrat, Rom e.V. und Synagogengemeinde, der Fraktionen, der Polizei und der Verwaltung sitzen, lehnt eine Einführung der Bezahlkarte für Köln ab.
Asylrecht: Ist eine Bezahlkarte mit dem Grundgesetz vereinbar?
„Das ist staatlich verordnete Diskriminierung! Die 50 Euro Bargeld entsprechen nicht mal einem Viertel des notwendigen persönlichen Bedarfs nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“, sagt Claus-Ulrich Prölß, Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrats. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil im Jahr 2012 entscheiden, dass die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde „migrationspolitisch nicht zu relativieren ist“. Eine Bezahlkarte mit nur 50 Euro Bargeld würde aber genau diese Relativierung bedeuten, glaubt Prölß.
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„Wir würden dagegen natürlich auch juristisch vorgehen, zur Not bis in die höchste Instanz.“ Auch das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sei mit einer einschränkenden Bezahlkarte nicht mehr voll gewährleistet. Der Flüchtlingsrat begrüße daher die Entscheidung des Runden Tischs für Flüchtlingsfragen, eine Einführung der Bezahlkarte in der geplanten Form abzulehnen, so Prölß.
Bedenken hat der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen gegen eine Einführung einer Bezahlkarte mit Bargeldlimit aus verschiedenen Gründen: Jeder Leistungsbezieher solle über seine Zuwendungen frei verfügen können. Dazu gehöre, dass Barzahlungen und Überweisungen jederzeit möglich sein müssten und überall bezahlt werden könne – das sei mit einer Bezahlkarte nicht der Fall. Die Bezahlkarte bedeute daher eine „Entrechtung geflüchteter Menschen und schränke Autonomie und Teilhabe ein“. Sie habe „diskriminierenden Charakter“ und bedeute einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, da die meisten Geflüchteten in Köln längst über ein Girokonto verfügten.
Der Runde Tisch empfahl die Ablehnung einer Bezahlkarte mehrheitlich, die CDU enthielt sich, FDP und Verwaltung stimmten nicht mit.