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Handyverbot an SchulenLehrergewerkschaften sind sich uneinig

Lesezeit 3 Minuten
Schülerinnen benutzen ihr Smartphone im Unterricht.

Lehrergewerkschaften in Rheinland-Pfalz sind sich uneinig über ein Handyverbot an Schulen. Neue Regelungen werden diskutiert.

Hessen verfolgt einen weitgehenden Plan für ein Handyverbot an Schulen, was nun auch die politische Debatte in Rheinland-Pfalz erreicht hat. Die Frage, wie der Umgang mit Handys und Smartphones in Klassenzimmern sowie auf Schulhöfen geregelt werden soll, ist nun auch in Mainz ein Thema.

In Rheinland-Pfalz herrscht Uneinigkeit bei den Lehrergewerkschaften über den Umgang mit Handys in Schulen. Lars Lamowski, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), unterstützt ein landesweites Verbot nach dem Vorbild Hessens.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), vertreten durch die Landesvorsitzende Christiane Herz, äußert hingegen Bedenken und sieht in einem pauschalen Verbot keine Lösung für die wissenschaftlich belegten Nachteile intensiver Handynutzung im Kindes- und Jugendalter.

GEW plädiert für individuelle Lösungen

Herz von der GEW betont, dass ein pauschales Verbot nicht die richtigen Antworten auf die Herausforderungen im Umgang mit Handys liefert. Sie schlägt vor, dass Schulen ihre eigenen, auf die Bedürfnisse der Schüler abgestimmten Regelungen entwickeln, idealerweise im Dialog mit den Lernenden selbst.

Aktuell ist die Nutzung von Handys an Schulen in Rheinland-Pfalz nicht generell verboten. Jede Schule kann jedoch in ihrer Schulordnung die Handynutzung regeln und gegebenenfalls verbieten oder einschränken. Der Landtag in Mainz wird am 3. April darüber diskutieren, wie eine landesweite einheitliche Regelung aussehen könnte.

CDU ist für ein landesweites Verbot

Der Antrag der Freien Wähler fordert eine landesweite Vereinheitlichung der Handynutzungsregelungen. Die CDU-Fraktion unterstützt ein umfassendes Verbot und plant, dieses im Mai im Landtag zu thematisieren.

Lamowski vom VBE sieht das geplante Verbot in Hessen als Vorbild und würde sich eine bundesweite Regelung wünschen. In Rheinland-Pfalz müsse jedoch beachtet werden, dass viele Schulen bereits eigene Lösungen gefunden hätten, wodurch die Verantwortung zu oft auf sie abgewälzt werde.

Herz von der GEW befürchtet, dass Lehrkräfte bei der Umsetzung eines landesweiten Verbots ohne ein schlüssiges Konzept auf sich allein gestellt wären. Dies könne zu Konflikten führen, da keine klaren Richtlinien existieren.

Verbot in Grundschulen

Lamowski spricht sich klar für ein Verbot der privaten Handynutzung in Grundschulen sowie in der Sekundarstufe 1 (Klassen 5-10) aus. In der Sekundarstufe 2 könnte man hingegen über einen sinnvolleren Umgang mit den Schülern sprechen, wobei die Notwendigkeit eines Verbots fraglich sei.

Lamowski betont, dass ein landesweites Verbot nicht zu einem Verzicht auf Medienerziehung führen müsse. Er schlägt vor, allen Schülern Schulgeräte zur Verfügung zu stellen, um digitale Ungleichheiten zu überwinden.

Im Falle eines landesweiten Verbots fordert Lamowski klare Regelungen für den Fall, dass ein eingezogenes Handy beschädigt wird. Es müsse festgelegt werden, dass der Schaden auf Anweisung des Landes eingezogen und nicht den Lehrkräften als Haftungsfall zugeschrieben wird. (dpa/lrs)