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Erlass des MinisteriumsTeilzeit und früher Ruhestand soll NRW-Lehrkräften erschwert werden

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Englisch-Lehrerin an einer Grundschule (Symbolbild)

Englisch-Lehrerin an einer Grundschule (Symbolbild)

In NRW arbeiten 37,5 Prozent der hauptberuflichen Lehrkräfte auf einer Teilzeitstelle. Das soll sich ändern.

Allein in Nordrhein-Westfalen sind mehr als 10.000 Stellen von Lehrkräften derzeit nicht besetzt. Das Problem ist nicht von heute auf morgen aus der Welt zu schaffen, aber der Missstand ist akut: Lehrkräftemangel, das bedeutet Unterrichtsausfall, der wiederum zu einem Betreuungsproblem in den Familien führt - das seinerseits mit ernsten Konflikten mit den Arbeitergebern verbunden sein kann, vor allem für berufstätige Mütter.

Um rasch zu ersten Lösungen zu kommen, setzt das Ministerium für Schule und Bildung mit einem Erlass die ersten Maßnahmen aus dem Handlungskonzept zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung um. Dieses Konzept hatte Bildungsministerin Dorothee Feller (CDU) im Dezember 2022 vorgestellt.

Konkret geht es nun um dienst- und arbeitsrechtliche Maßnahmen, die die Abordnung von Bestandslehrkräften, die Teilzeitbeschäftigung und den Antragsruhestand, die Rückkehr aus einer Beurlaubung oder Freistellung und Entfristungen betreffen.

Ein Erlass zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Bereich der Lehrereinstellung befinde sich aktuell in Vorbereitung, heißt es aus dem Bildungsministerium in Düsseldorf auf Anfrage.

Lehrkräftemangel: Klarstellung und Sensibilisierung bei Teilzeit

„Die voraussetzungslose Teilzeitbeschäftigung wird nicht abgeschafft“, betont Ministerin Feller. „Aber wir haben die Schulaufsicht sensibilisiert, dass der Lehrkräftemangel ein dienstlicher Grund von zentraler Bedeutung ist, der einer Genehmigung der Teilzeit entgegenstehen kann.“

In NRW arbeiten 37,5 Prozent der hauptberuflichen Lehrkräfte auf einer Teilzeitstelle. Neben familiären Gründen hält Sven Christoffer, Vorsitzender des Verbands Lehrer NRW, Stress für ein zentrales Motiv, die Arbeitszeit zu reduzieren: „Der Hauptgrund dürfte darin liegen, dass diese Kolleginnen und Kollegen eine Belastungsgrenze erreicht und für sich entschieden haben, auch auf Geld zu verzichten.“

Früher Eintritt in den Ruhestand soll Lehrkräften in NRW erschwert werden

Anträge der Lehrkräfte auf Teilzeitbeschäftigung, die nicht im Zusammenhang mit familiären Gründen stehen, zum Beispiel der Kinderbetreuung oder der Pflege eines Angehörigen, „werden intensiv geprüft, ob im Einzelfall dienstliche Gründe einer Genehmigung (im beantragten Umfang) entgegenstehen", so heißt es im „Handlungskonzept Unterrichtsversorgung“, mit dem die Ministerin den Lehrkräftemangel bekämpfen will.

Neben der Reduzierung der sogenannten voraussetzungslosen Teilzeit will sie überdies auch den früheren Eintritt in den Ruhestand erschweren. Zudem sollen Gymnasiallehrer in Grundschulen eingesetzt werden können, wenn sie eine Fortbildung in Primarstufenpädagogik absolviert haben – und auch die Abordnung in eine bis zu 50 Kilometer entfernte, unterversorgte Schule soll umgesetzt werden können.

„Zur Umsetzung des Handlungskonzepts bedarf es entsprechender zusätzlicher Erlasse und die Änderung von Verordnungen und Gesetzen“, heißt es auf Anfrage aus der Bezirksregierung Köln. Die Bezirksregierungen seien vom Schulministerium in Düsseldorf über erste mögliche Vorgehensweisen informiert worden. Derzeit werde das Vorgehen abgestimmt und festgelegt. „Sobald dieser Prozess beendet ist, wird dann jeder Einzelfall unter Berücksichtigung des ‚Handlungskonzepts Unterrichtsversorgung‘ beschieden werden.“


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