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Greta Thunberg in StraßburgErste Klimaklage vor Menschenrechtsgericht erfolgreich – Schweiz verurteilt

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Die schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg (l.) demonstriert am Dienstag (9. April) zusammen mit Jugendlichen aus Portugal vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der über Klimaklagen entschieden hat.

Die schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg (l.) demonstriert am Dienstag (9. April) zusammen mit Jugendlichen aus Portugal vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der über Klimaklagen entschieden hat.

Eine Gruppe Schweizer Seniorinnen hatte ihrer Regierung vorgeworfen, nicht genügend Maßnahmen gegen die Erderwärmung zu ergreifen.

Das Europäische Menschenrechtsgericht hat in einem wegweisenden Urteil die Schweiz wegen mangelnden Klimaschutzes verurteilt. Die Richterinnen und Richter gaben einer Gruppe Schweizer Seniorinnen recht, die ihrer Regierung vorwerfen, nicht genug gegen den Klimawandel zu tun. Der mangelnde Klimaschutz der Schweiz habe die klagenden Seniorinnen in ihren Menschenrechten verletzt, entschieden die Richter. Die Frauen seien in ihrem Recht auf Privat- und Familienleben und in ihrem Recht auf ein faires Verfahren berührt worden.

Die Klimaklage eines ehemaligen Bürgermeisters eines französischen Küstenortes wies das Gericht in Straßburg am Dienstag hingegen zurück. Damien Carême wollte, dass mehr getan wird, um eine Überflutung seiner Stadt Grande-Synthe zu verhindern.

Geklagt hatten in einem dritten Fall sechs junge Portugiesen. Sie klagten nach den verheerenden Waldbränden in ihrem Land im Jahr 2017 nicht nur gegen die eigene Regierung, sondern gleich gegen 31 weitere Staaten - alle EU-Länder sowie Norwegen, die Schweiz, die Türkei, Großbritannien und Russland wegen Versäumnissen beim Klimaschutz. Die Richter wiesen auch diese Klage auf mehr Klimaschutz als unzulässig ab.

Klimaklagen: Urteil des Menschenrechtsgerichts könnte Signalwirkung haben

Das Urteil an sich bindet erst einmal nur die Schweiz, hat aber große Signalwirkung. Denn: Der EGMR mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat und ist für die Einhaltung der Menschenrechtskonvention zuständig. Zum Europarat zählen die EU-Staaten, aber auch andere große Länder wie die Türkei oder Großbritannien. Das Urteil könnte nun also ein Präzedenzfall für weitere Klimaklagen nicht nur vor dem EGMR, sondern vor unzähligen nationalen Gerichten werden.

Der Fall der Klimaseniorinnen war die erste Klimaklage überhaupt, die vor der Großen Kammer des EGMR angehört wurde. Der Zusammenschluss der Schweizer Rentnerinnen wurde initiiert und unterstützt von Greenpeace. Die Seniorinnen argumentierten, dass sie durch ihr Alter besonders durch den Klimawandel gefährdet sind, beispielsweise wegen extremer Hitzewellen. Der Verein hat nach Angaben von Greenpeace über 2500 Mitglieder in der ganzen Schweiz mit einem Durchschnittsalter von 73 Jahren. (afp,dpa)