Steuerverschwendung könnte strafrechtlich geahndet werden. Doch auch die FDP als selbst ernannte Schutzpatronin der Steuerzahler unternimmt nichts.
KommentarEs wäre Aufgabe der FDP, endlich gegen Steuerverschwendung durchzugreifen
Alle Jahre wieder legt der Steuerzahlerbund sein Schwarzbuch zur Steuerverschwendung in Deutschland vor – und wie immer möchte man über die Fälle lachen, wenn es nicht um das Geld ginge, das Millionen Steuerzahler von ihrem hart erarbeiteten Einkommen an den Staat abführen müssen. Eigentlich sollte angenommen werden, dass in Zeiten knapper Kassen besonders sorgsam mit den Steuergeldern umgegangen wird, doch dem ist leider nicht so. Die fetten Jahre des scheinbar nie zu Ende gehenden Aufschwungs nach der Wirtschaftskrise 2008/2009 und die geöffneten Geldschleusen in der Corona-Pandemie haben einen Sinneswandel offensichtlich erschwert.
Und alle Jahre wieder wird vollkommen zu Recht die Forderung erhoben, Steuerverschwendung zu ahnden, zum Beispiel durch einen neuen Straftatbestand der Haushaltsuntreue. Angesichts der Tatsache, dass der Fiskus die Steuern mit immer härteren Gesetzen eintreibt und selbst bei geringfügig überzogenen Fristen rabiat vorgeht, ist für Bürgerinnen und Bürger eine straflose Verschwendung immer weniger verständlich.
Baut eine Gemeinde ein völlig unangemessenes Luxusklohäuschen, das teuer unterhalten werden muss, aber kaum genutzt wird, wird sich dafür in der Regel niemand verantworten müssen – nicht die Politiker, die die Entscheidung getroffen haben, nicht die Beamten oder Angestellten, die das Projekt umgesetzt haben.
Autobahn-Maut: Fall von Andreas Scheuer könnte Umdenken bringen
Die FDP als selbst ernannte Schutzpatronin der Steuerzahler muss sich fragen lassen, warum sie in dieser Hinsicht keinerlei Ambitionen zeigt. Dabei besetzt sie mit dem Justiz- und dem Finanzminister die maßgeblichen Ressorts, um eine Gesetzesänderung voranzutreiben.
So bleibt zumindest die Hoffnung, dass der Fall der von Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer vergeigten Autobahn-Maut, die den Steuerzahler ein Viertelmilliarde Euro für Schadensersatzzahlungen kostet, während Scheuer voraussichtlich nicht belangt werden kann, endlich zum Umdenken führt.