KStA-RechercheNRW-Regierung drohen im Fall des verhungerten Häftlings Konsequenzen
Köln/Düsseldorf – Im Fall des verhungerten und verdursteten Häftlings drohen nach der Berichterstattung des „Kölner Stadt-Anzeiger“ der nordrhein-westfälischen Landesregierung politische Konsequenzen. So haben die Landtagsfraktionen der Grünen und der SPD am Sonntag eine umfassende Aufklärung über die Todesumstände des Mannes gefordert.
In einem Antrag auf eine Aktuelle Viertelstunde zu dem Fall, der dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt, schreibt Stefan Engstfeld, Sprecher für Rechtspolitik bei den Grünen im Landtag, von einer Darstellung des Justizministeriums, die sich nun „in einem völlig anderem Licht darstelle" - und „insgesamt in Frage gestellt“ werden müsse. Auch die SPD-Fraktion hat gegenüber dieser Redaktion angekündigt, einen solchen Antrag bis Montagmorgen ebenso stellen zu wollen.
Landesregierung soll Fragen am Mittwoch beantworten
Schon diesen Mittwoch müsste die Landesregierung dann im Rechtsausschuss unteranderem die Fragen beantworten, in welchem psychischen Zustand sich der betroffene Häftling tatsächlich vor seinem Tod befunden hat, warum er in eine JVA statt in eine Psychiatrie gekommen war - und warum die Behörden beschlossen, ihn nicht zwangszuernähren, sondern verhungern zu lassen.
„Wenn es sich bewahrheiten sollte, dass der Mann tatsächlich so psychisch angeschlagen war, wie nun dargestellt, dann sehe ich hier schwerwiegende Fehler der Justiz - in einem Fall, in dem es um ein Menschenleben ging“, sagte Engstfeld dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Nun steht die Landesregierung in der Verantwortung, für maximale Transparenz zu sorgen.“
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Sven Wolf, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD, kritisierte vor allem Justizminister Peter Biesenbach (CDU) für sein Vorgehen. Schon beim Tod des in seiner Gefängniszelle verbrannten Geflüchteten Amad A. habe Biesenbach versprochen, es werde schneller und besser gehandelt, so Wolf gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Jetzt erneut ein tragischer Fall in der Verantwortung des Justizministers. Und wieder arbeitet der Minister mit den Mitteln der Intransparenz, um von dem Fall abzulenken“, sagte Wolf. Biesenbach müsse nun öffentlich alle Zweifel ausräumen, dass hier zu langsam oder zu wenig gemacht wurde, um ein Leben zu retten.
Zwangsernährung soll rechtlich nicht möglich gewesen sein
Der Häftling war am 13. Dezember im Justizvollzugskrankenhaus in Fröndenberg an multiplem Organversagen gestorben, nachdem er über anderthalb Monate kaum Nahrung zu sich genommen hatte. Die Behörden hatten stets betont, der Mann habe sich „zu keinem Zeitpunkt in einem die freie Willensbildung ausschließenden Zustand“ befunden, sei also bei klarem Verstand gewesen.
Eine Zwangsernährung sei deswegen rechtlich nicht möglich gewesen. In einer mehrmonatigen Recherche hatte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ den einmaligen Fall rekonstruiert und offengelegt, dass der Mann schwerwiegendere psychische Probleme hatte, als bislang vom NRW-Justizministerium dargestellt: So war der 67-Jährige laut eines Gerichtsgutachtens als depressiv eingestuft worden, auch im Urteil, das nur elf Tage vor seinem Tod erging, war von einer „depressiven Erkrankung“ des Mannes die Rede. Außerdem hatte er in Haft bereits mehrere - teilweise schwerwiegende - Suizidversuche unternommen und wiederholt Wahnvorstellungen geäußert. All das teilte das Ministerium weder der Öffentlichkeit, noch den Abgeordneten im Landtag mit.
Der ehemalige Anwalt des Mannes, Carsten Rubarth, erhob deswegen schwerwiegende Vorwürfe: „Aus meiner Sicht hat der Strafvollzug hier vollkommen versagt", sagte Rubarth dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Die JVA ist verantwortlich für den Tod dieses Mannes.“ Sein ehemaliger Mandant hätte „in eine Psychiatrie gehört“.
Keine Information an Ministerium oder Gericht
Die JVA Aachen, in der der Mann zuletzt inhaftiert war, hatte nach Recherchen dieser Redaktion über einen Monat lang weder das Justizministerium noch das zuständige Gericht darüber in Kenntnis gesetzt, dass einer ihrer Insassen seit Wochen kaum Nahrung zu sich nimmt, sich offenbar zu Tode hungert. Das hätte sie aber wohlmöglich gemusst: Laut eines nicht öffentlichen Erlasses sind JVAs in NRW verpflichtet, einen länger andauernden Hunger- und Durststreik eines Häftlings dem Justizministerium zu melden.
Zwar informierte die Aachener JVA das Ministerium, allerdings erst am 8. Dezember 2020 - vier Tage nachdem der Gefangene aufgrund seines besorgniserregendem Zustands bereits ins Justizkrankenhaus (JVK) Fröndenberg verlegt worden war, wo er fünf Tage später schließlich verstarb. In der Mail habe die JVA mitgeteilt, dass der Häftling „in den vergangenen 2 Wochen kaum Nahrung und Getränke zu sich genommen hat, ohne sich in einem Hunger- bzw. Durststreik befunden zu haben“, schrieb das Ministerium auf Anfrage. Nach Recherchen dieser Redaktion aber hatte das Gefängnispersonal schon am 3. November 2020 erstmals bemerkt, dass der Gefangene die Nahrung verweigert.
„Engmaschig ärztlich und psychologisch betreut“
Die Behörden betonen, der Mann sei in der JVA „engmaschig ärztlich und psychologisch betreut“ und vor seiner Verlegung ins JVK Fröndenberg einer Psychiaterin vorgestellt worden. Auf eine ausführliche Begutachtung, wie sie Experten in einem solchen Fall für unbedingt erforderlich halten, hatte die Anstaltsleitung aber verzichtet. Das Gerichtsgutachten, das dem Mann die Depression attestiert, habe der JVA nicht vorgelegen.
„Nach hiesigem Kenntnisstand“ seien Zwangsmaßnahmen zu diesem Zeitpunkt „nicht zulässig“ gewesen, verteidigte das Ministerium das Vorgehen der JVA. „Auch wenn es sich nach menschlichem Ermessen daher um einen tragischen Fall handelt, erlaubt das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Person dabei auch Entschließungen, die aus medizinischen Gründen unvertretbar oder menschlich unvernünftig erscheinen.“