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Höchststrafe soll unangetastet bleibenBuschmann will Mindeststrafmaß für Kinderpornographie senken

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Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz, spricht in einem Interview in seinem Ministerium.

Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz, plant einen neuen Gesetzentwurf zur Strafe bei Kinderpornographie.

Nach Kritik von Experten will Bundesjustizminister Marco Buschmann eine Gesetzesreform zu dem Strafmaß für Kinderpornographie korrigieren.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will das Strafmaß für den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornographie in bestimmten Fällen absenken. Durch die Verringerung der Mindeststrafe von einem Jahr auf drei beziehungsweise sechs Monate sollen diese Straftaten wieder zu Vergehen herabgestuft werden, berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe am Freitag. Die Höchststrafe von bis zu zehn Jahren für schwerwiegende Tatbestände soll aber unangetastet bleiben.

Hintergrund ist eine Flut von Verfahren, die wegen der Strafrechtsverschärfung offenbar Polizei und Gerichte in Deutschland überlasten - so wie es viele Experten prognostiziert hatten. Dabei geht es vielfach nicht um Fälle, in denen Pädokriminelle Fotos und Videos von schwerem sexuellen Kindesmissbrauch erworben oder geteilt haben. Stattdessen trifft es auch Eltern oder Lehrerinnen und Lehrer, die auf ein Nacktfoto im Klassenchat hinweisen, um es aus dem Verkehr zu ziehen. Oder Jugendliche, die justiziable Aufnahmen bei WhatsApp als „Mutprobe“ an Freunde schicken oder nicht wissen, dass die Videos strafbar sind.

Strafverfolgungsbehörden sollen im Einzelfall angemessen reagieren können

Durch die Beibehaltung der Höchststrafen werde sichergestellt, dass auch künftig schwere Straftaten im Bereich Kinderpornographie angemessen sanktioniert werden könnten, heißt es laut Mediengruppe in einem neuen Gesetzentwurf.

Zugleich werde aber den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit wiedereröffnet, in jedem Einzelfall angemessen zu reagieren. „Wenn der Tatvorwurf am unteren Rand der Strafwürdigkeit liegt, kann damit wieder eine niedrigere Strafe als ein Jahr Freiheitsstrafe verhängt werden.“ Zudem könnten Verfahren wieder eingestellt werden, wenn die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen.

Marco Buschmann: Gesetzreform korrigieren

Der Minister will damit eine Gesetzesreform von 2021 korrigieren: Nach einer Reihe schwerer Missbrauchsfälle an Kindern - etwa in Lügde, Bergisch-Gladbach und Münster - hatte die Große Koalition im Juni 2021 eine Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen - auch auf Druck der „Bild“-Zeitung. Neben dem Paragrafen 176 im Strafgesetzbuch, der sexuelle Handlungen an Kindern mit Körperkontakt unter Strafe stellt, wurde auch der Paragraf 184b verschärft, der die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz sogenannter kinderpornografischer Inhalte ahndet.

Beide Tatbestände wurden von Vergehens- zu Verbrechenstatbeständen hochgestuft. Es zeigte sich jedoch, dass das Gesetz in der Praxis zu oft die Falschen traf - etwa Eltern oder Lehrer von Kindern, die kinderpornographisches Material in Klassenchats entdeckt hatten und zur Aufklärung beitragen wollten. (kna)